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II. Rechts- und kriminalpolitische Aspekte
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Äußerst umstritten ist, ob für die Einführung eines Verbandsstrafrechts ein rechts- und kriminalpolitisches Bedürfnis besteht. Während dies traditionell[286] verneint wird, fordert die Gegenauffassung[287] schon seit langem ein Verbandsstrafrecht. Die komplexe Diskussion wird unter vielen Aspekten geführt: