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Оглавление2. Kapitel Typisierung von Hochschulen: Universitäten und Fachhochschulen › IV. Die Universitäten
IV. Die Universitäten
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Die ersten Universitäten finden sich mit der Medizinschule Salerno und der Rechtsschule zu Bologna im 10. bzw. 11. Jahrhundert in Italien. Nach heutigem Verständnis waren dies allenfalls Spartenhochschulen bzw. -universitäten, in denen einige wenige Gelehrte in einem Fach ausgebildet wurden. Die Ursprünge des deutschen Universitätswesens sind eng verbunden mit der Verleihung von Privilegien an schon bestehende Schulen durch geistliche und weltliche Herrscher. Die älteste Universität auf dem heutigen Staatsgebiet Deutschlands ist die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Sie war nach Prag und Wien die dritte Gründung auf dem Boden des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Der Kurfürst und Pfalzgraf bei Rhein Ruprecht I. eröffnete sie mit päpstlicher Genehmigung 1386 in seiner Residenzstadt, um seinem Territorium einen geistigen Mittelpunkt zu geben, Fremde anzuziehen und Kirchen- und Staatsdiener im eigenen Lande auszubilden. Andere Landesfürsten wollten ihr Territorium durch Gründung eigener Universitäten ebenfalls aufwerten, weshalb es zu weiteren Universitätsgründungen in Köln (1388), Erfurt (1392), Würzburg (1402), Leipzig (1409), Rostock (1419), Greifswald (1456), Freiburg (1457), Ingolstadt (später München; 1472), Trier (1473) sowie Tübingen und Mainz (1477) kam.[1]
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Die deutsche Universität, deren Bezeichnung sich herleitet von dem lateinischen Ausdruck „universitas litterarum“, war traditionell durch die Einheit von Forschung und Lehre, das Innehaben des Promotions- und Habilitationsrechts, die Berücksichtigung der gesamten Breite der Natur- und Geisteswissenschaften an jeder Universität sowie eine körperschaftliche Rechtsstruktur mit der darauf beruhenden Autonomie gekennzeichnet.[2] Typisch sind die klassischen, schon im Mittelalter vorhandenen ursprünglichen drei Fakultäten (für Medizin, Theologie und Rechtswissenschaften), zu der sich als vierte Fakultät die Philosophie (ursprünglich der Freien Künste, kurz „Artistenfakultät“) hinzugesellte. Dazu kommen die Naturwissenschaften, die ebenso wie die Mathematik bis in die Renaissance als ein Teilgebiet der Philosophie gelehrt wurden, sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und weitere Arbeitsgebiete.
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Dass diese traditionellen Merkmale heute nicht mehr maßgeblich sein können für die Zuerkennung der Universitätseigenschaft folgt bereits aus der weiten Ausdifferenzierung der Wissenschaften. Angesichts der explosionsartigen Ausweitung des menschlichen Wissens und der wissenschaftlichen Disziplinen ist es heutzutage unmöglich, selbst in den größten und umfassendsten ausgebauten Universitäten alle Wissenschaftsdisziplinen vorzuhalten. Dies ist indes keine Erscheinung der jüngeren Zeit, sondern war vielmehr bereits im 19. Jahrhundert angelegt, wenn man sich das Aufkommen der technischen Hochschulen in Erinnerung ruft. Bedingt durch die Ausklammerung der technischen Fächer beschränkte sich der Universalitätsanspruch der Universitäten des 19. Jahrhunderts auf die geisteswissenschaftlichen Fächer. Von daher war es konsequent, den ehemaligen technischen Hochschulen auch die Bezeichnung Universität zu verleihen. Diese wiederum haben zwar einen Schwerpunkt in den Ingenieurwissenschaften, haben sich aber im Fächerspektrum weithin dem der vor allem geisteswissenschaftlich ausgerichteten Universitäten angenähert.
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Daher ist es folgerichtig, dass das Hochschulrecht angesichts dieser Ausdifferenzierung der Wissenschaften für die Verleihung der Bezeichnung Universität keine Anforderungen hinsichtlich der Breite der vertretenen wissenschaftlichen Fächer stellt.[3] Hochschulrechtlich unbedenklich ist es daher, dass z.B. auch vom Fächerspektrum her kleinere Hochschulen wie die ehemalige landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim oder die traditionsreiche Bergakademie Clausthal ebenso wie Spartenhochschulen wie z.B. die Bucerius Law School, die Deutsche Sporthochschule Köln oder die Medizinische Hochschule Hannover der Universitätsstatus zuerkannt ist; Entsprechendes gilt für die Kunsthochschulen, d.h. die künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen.[4]