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Оглавление2. Kapitel Typisierung von Hochschulen: Universitäten und Fachhochschulen › V. Die Fachhochschulen
V. Die Fachhochschulen
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Die Gründung der Fachhochschulen geht zurück auf das „Abkommen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens“ vom 31.10.1968, das das erklärte Ziel hatte, Studierende auf wissenschaftlicher Grundlage praxis- und berufsorientiert auszubilden und zu selbstständiger Tätigkeit im Beruf zu befähigen. Ziele der Reform waren, mehr Menschen ein auch unter Kostengesichtspunkten günstiges Studium zu ermöglichen sowie der Forderung der Industrie nach stärkerem Praxisbezug nachzukommen.[1] Die Fachhochschulen sollten sich deshalb durch einen besonderen Anwendungsbezug und kürzere Studienzeiten von den Universitäten unterscheiden.[2] In Umsetzung dieses Abkommens wurden in den Bundesländern Fachhochschulgesetze erlassen. Dieser sicherlich zentralen hochschulpolitischen Strukturentscheidung der Nachkriegsgeschichte[3] waren uneinheitliche Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern vorausgegangen, wie etwa in Baden-Württemberg, das in seinem 1967 vorgestellten Hochschulgesamtplan die Hochschulen nach Wissenschaftlichen Hochschulen (Universitäten), Pädagogischen Hochschulen (einschließlich der Berufspädagogischen Hochschulen und weiterer Institute der Lehrerbildung), Studienseminaren, Kunsthochschulen, Ingenieurschulen und Höhere Fachschulen unterteilte.[4] Die ersten Fachhochschulen entstanden daher neben Neugründungen zunächst vor allem durch Umwandlung von Höheren Technischen Lehranstalten, Höheren Fachschulen sowie staatlichen Ingenieur-, Wirtschafts- und Sozialakademien bzw. -schulen.[5] Dementsprechend vollzog sich nach 1990 auch der Aufbau der Fachhochschulen in den neuen Bundesländern. Abgesehen von Neugründungen wurden Vorgängereinrichtungen wie die Ingenieur- und Technischen Hochschulen der ehemaligen DDR in Fachhochschulen überführt.[6]
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Ausgehend von der ursprünglichen Zielsetzung, d.h. vor der grundsätzlichen Umstellung des gesamten Hochschulbereichs auf die BA/MA-Studienstruktur, sollte der Fachhochschulabschluss bereits nach sechs Semestern erlangt werden, während der Abschluss an den Universitäten zumindest acht Semester erforderte. Forschung war entsprechend der Konzeption der Fachhochschulen zunächst nicht vorgesehen, auch mangels einer diesbezüglichen Grundausstattung. Fachhochschulen waren daher ursprünglich als reine Lehreinrichtungen konzipiert, so dass Forschung in den Hochschulgesetzen zunächst nicht vorgesehen war. Erst mit der Novellierung des HRG von 1985 wurde die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung in den Aufgabenkatalog der Fachhochschulen aufgenommen, was sich dann auch sukzessive in den Landeshochschulgesetzen niederschlug. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass weder das Hochschulrahmengesetz noch die Landeshochschulgesetze grundsätzlich noch zwischen solchen Regelungen, die allein für Universitäten und solchen Regelungen, die für andere Hochschularten gelten, unterscheiden. Vielmehr werden die wesentlichen Aufgaben für alle Hochschularten (jedenfalls weithin) einheitlich normiert.[7] Aufgrund der Lehrausrichtung und der dadurch immer noch begrenzten apparativen Ausstattung sowie des fehlenden technischen Personals, Letzteres bedingt durch das Fehlen des akademischen Mittelbaus,[8] ist die Forschung an Fachhochschulen gleichwohl nur eingeschränkt möglich.[9] Dies lässt sich u.a. an den Drittmitteln ablesen: 2012 betrug die Höhe der eingeworbenen Drittmittel an Fachhochschulen 0,4 Mrd. €, an Universitäten hingegen 4,6 Mrd. €, sodass der Anteil der Hochschulen am Gesamtforschungsvolumen nur etwa 7 % beträgt. Dabei lag der Pro-Kopf-Durchschnitt von Universitätsprofessoren bei 243 700 €, bei Professoren der Fachhochschulen 27 100 €.[10] Diese enormen Unterschiede sind keineswegs allein auf die hohen Drittmitteleinnahmen der Universitäten im Bereich Humanmedizin zurückzuführen (558 700 € je Professor), wie die Ingenieurwissenschaften zeigen: Dort erzielten die Universitätsprofessoren 604 117 € pro Kopf, während die Professoren an Fachhochschulen Drittmittel in Höhe von 9 480 € einwarben.[11] Aufgrund ihres anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ansatzes sind die Fachhochschulen als Forschungspartner insbesondere für kleinere und mittlere regionale Unternehmen interessant[12] und auf diesem Gebiet auch erfolgreich. Projekte wurden und werden auch durch öffentliche Geldgeber (BMBF,[13] Bundesländer, EU) unterstützt. Lediglich die DFG, der wohl wichtigste Drittmittelgeber der universitären Forschung, ist für die Fachhochschulen bislang nahezu bedeutungslos.[14] Dies liegt vor allem daran, dass die DFG überwiegend die Grundlagenforschung fördert, die indes bei den Universitäten beheimatet ist; zudem sind die Fachhochschulen bislang keine Mitgliedshochschulen der DFG.
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Die Grundkonzeption der Fachhochschulen als Lehreinrichtungen hatte zur Folge, dass die Fachhochschullehrer zwar zu Professoren ernannt wurden; von der Besoldung her waren ihnen aber lediglich die Ämter der Besoldungsstufe C 2 und – in Ausnahmefällen – C 3 eröffnet; Besoldung nach der Besoldungsstufe C 4 war den Universitäten vorbehalten. Zur Gewährleistung des erforderlichen Praxisbezugs wurde in den Hochschulgesetzen gefordert, dass ein Professor an der Fachhochschule vor seiner Berufung eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis nachweisen muss, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; sie mussten im Gegensatz zu den Universitätsprofessoren also nicht nur als Wissenschaftler und Didaktiker, sondern gerade auch als Praktiker ausgewiesen sein.[15] Das Lehrdeputat von Professoren an Fachhochschulen wurde entsprechend dem Kernauftrag der Fachhochschulen in der Lehre mit 18 Semesterwochenstunden (SWS) signifikant höher als das von Universitätsprofessoren festgesetzt; sowohl daran hat der mittlerweile hinzugekommene Aufgabenbereich der anwendungsorientierten Forschung ebenso wenig geändert wie auch an den Einstellungsvoraussetzungen[16] und der fehlenden Ausstattung der Fachhochschulen mit einem Mittelbau, der gerade in den technischen Fächern an den Universitäten maßgeblich zur Forschung beiträgt.[17] Demgegenüber ist mit der Implementierung der W-Besoldung die Differenzierung im Besoldungsbereich,[18] ebenso wie die Differenzierung bei der Studienstruktur und ansatzweise im Forschungsbereich aufgehoben worden (s. hierzu VII.).