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4. Zulassungsvoraussetzungen
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Der vorgenannte Befund lässt sich trotz der steigenden Durchlässigkeit auch für beruflich Qualifizierte[95] weiterhin an den nach den Hochschulgesetzen für ein Studium an einer Universität und an einer Fachhochschule erforderlichen Qualifikationen bzw. den Zulassungsvoraussetzungen ablesen: Zugang zum Studium an Universitäten hat, wer die (allgemeine oder fachgebundene) Hochschulreife nachweist; Zugang zum Studium an Fachhochschulen hat auch, wer die Fachhochschulreife nachweist.[96] Dessen ungeachtet drängt gerade wegen der praxisorientierten Ausbildung eine große Zahl von Abiturienten an die Fachhochschulen; zuweilen wird für einige Studiengänge an den Fachhochschulen sogar ein besserer Notendurchschnitt verlangt als an den Universitäten.[97] Dennoch verlangen die Fachhochschulen nicht die allgemeine Hochschulreife als Zugangsvoraussetzung wie die Universitäten und die ihnen gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschulen.[98] Diese aber sichert, wie auch das BVerfG betont hat, als Zugangsvoraussetzung für promotionsberechtigte Hochschulen vom Beginn des Studiums an ein bestimmtes wissenschaftliches Niveau.[99] Ruft man sich mit Blick z.B. auf die Ingenieurwissenschaften das hohe Niveau in den gymnasialen Leistungskursen in Mathematik und den Naturwissenschaften in Erinnerung, wird man dem beipflichten können. Dieses Niveau ist für die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums trotz der gestiegenen Anforderungen an Fachhochschulstudierende nicht erforderlich. Für den Studienanfänger der Fachhochschule reichen eine technische Begabung sowie Grundlagenkenntnisse in den einschlägigen Naturwissenschaften grundsätzlich aus.[100] Bezogen z.B. auf die ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge wird von den Studienanfängern der Universität bzw. der Technischen Hochschule eine mehr theoretisch-wissenschaftliche Begabung und Eignung sowie ein besonderes Verständnis für Mathematik und einschlägige Naturwissenschaften erwartet;[101] das Studium ist stärker wissenschaftlich-methodisch ausgerichtet.[102] Das Abitur jedenfalls ist ein starkes Indiz im Hinblick auf die vorgenannten Erwartungen für das Studium an einer Universität. Freilich gewährleistet das Abitur weder für die Universität noch für die Fachhochschule allein schon ein erfolgreiches Studium. Insbesondere sichert das Abitur dem Studienanfänger an einer Universität nicht zu, dass er z.B. über eine besondere Begabung für ein ingenieurwissenschaftliches Studium verfügt. Noch viel weniger enthält das Abitur für den Studienanfänger an einer Fachhochschule eine Aussage über seine Fähigkeit zum praktischen Handeln. Diese Fähigkeit aber ist bei den anderen Zugängen zum Fachhochschulstudium gerade gewährleistet. Die Fachhochschulreife wird in der Regel nämlich über die mittlere Reife und einen praxisbezogenen Fachoberschulabschluss oder eine sonstige als gleichwertig anerkannte Vorbildung erworben. Daher lässt sich trotz gewisser Zweifel an der Tauglichkeit dieses Kriteriums der zuweilen geäußerte Verdacht einer bloß formalen Argumentation letztlich nicht aufrecht erhalten.
2. Kapitel Typisierung von Hochschulen: Universitäten und Fachhochschulen › VI. Typisierung › 5. Hochschulbezeichnung