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§ 3 Das subjektive Recht. Handlungs- und Deliktsfähigkeit. Erwerb und Verteidigung subjektiver Rechte

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Inhaltsverzeichnis

I. Objektives und subjektives Recht

II. Handlungsfähigkeit, Arten der Handlung

III. Schutz und Grenzen der subjektiven Rechte

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Fall 3:

Der 14-jährige A ist „Chef“ einer Bande von Kindern, die aus Langeweile auch schon mal Erwachsene ärgert. Eines Tages verabreden die Kinder als „Mutprobe“, Passanten aus einem Versteck heraus mit Eiern und Tomaten zu bewerfen. Die 83-jährige F wird alsbald von A und dem sechsjährigen B getroffen. Ihr Mantel und ihr neuer Hut sind verschmutzt, der Hut lässt sich nicht mehr reinigen. Der rüstige Rentner R, der alles beobachtet hat, stellt die Kinder zur Rede und verpasst A und B zur Strafe ein paar kräftige Ohrfeigen.

1. F hatte für den Hut 100 € bezahlt. Kann sie das Geld von den Kindern ersetzt verlangen?
2. B hat aufgrund der Ohrfeigen eine geschwollene Backe und eine kleine Platzwunde; er leidet zudem unter Kopfschmerzen und Übelkeit. Können seine Eltern von R Schmerzensgeld für B verlangen? (Lösungsskizze: Rn 57)

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