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§ 6 Haftungsverhältnisse beim rechtsfähigen und beim nichtrechtsfähigen Verein. Vorverein. Rechtfertigungsgründe
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
I. Haftung für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten
II. Haftung des Vereins aus unerlaubter Handlung
III. Der nichtrechtsfähige Verein im Zivilprozess
IV. Das Verhältnis Vorverein – eingetragener Verein
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Fall 6:
Der Wanderclub C hat ein in einem Wald gelegenes Grundstück gepachtet und mit einem Blockhaus bebaut. Der Handwerker H hat Dacharbeiten ausgeführt, für die er noch nicht bezahlt ist.
Da häufig Personen unbefugt in das Grundstück und auch in das Haus eindringen, legt das Vorstandsmitglied V Selbstschüsse. Als P unter dem Dach vor einem starken Gewitter Schutz sucht, wird er durch einen der Selbstschüsse verletzt.
1. | Gegen wen haben H und P Ansprüche, wenn a) der Verein im Vereinsregister eingetragen ist? b) es sich um einen nichtrechtsfähigen Verein handelt? |
2. | Welche Ansprüche hätte P, wenn die Eintragung vom Verein beschlossen war, als der Unfall passierte, der Verein aber erst einige Tage später eingetragen worden ist? |
Teil I Die Rechtssubjekte › § 6 Haftungsverhältnisse beim rechtsfähigen und beim nichtrechtsfähigen Verein. Vorverein. Rechtfertigungsgründe › I. Haftung für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten