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2.3.2 Rechtsnatur

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Der Anstellungsvertrag des Vorstands ist ein Dienstvertrag gem. §§ 611, 675 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind jedoch keine Arbeitnehmer. Sie üben aufgrund ihrer Organstellung die Arbeitgeberfunktion für die SE aus. Der Anstellungsvertrag ist damit ein Vertrag über die Leistung unabhängiger, durch aktienrechtliche Vorgaben geprägter Dienste.[46]

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