Читать книгу Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski - Страница 370

3.3.1 Wegfall der persönlichen Voraussetzungen

Оглавление

99

Außer durch Zeitablauf endet das Aufsichtsratsmandat, wenn nachträglich die persönlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats wegfallen, das Aufsichtsratsmitglied z.B. Organ einer Tochtergesellschaft wird (§ 100 Abs. 2 Ziff. 2 AktG), eine Überkreuzverflechtung eintritt (§ 100 Abs. 2 Ziff. 3 AktG) oder das Aufsichtsratsmitglied zum Vorstand bestellt wird (§ 105 AktG). Bei Arbeitnehmervertretern endet das Aufsichtsratsmandat bei Ausscheiden aus dem Unternehmen (§ 24 Abs. 1 MitbestG).

Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea

Подняться наверх