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2.7Futtermittelverordnung (29.8.2016 – Stand 12.7.2017)

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Die Verordnung enthält Definitionen für bestimmte Begriffe, wie zum Beispiel Alleinfuttermittel, Tagesration oder Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Übrigen werden Anforderungen an Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel und die Zulassung und Verwendung von Zusatzstoffen aufgestellt. Auch die Überwachung des produzierenden Betriebes ist geregelt. Des Weiteren wird verboten, bestimmte Stoffe als Futtermittel in den Verkehr zu bringen. In §§ 38 und 39 sind weitere Straftatbestände aufgeführt. §§ 40 ff. enthalten Ordnungswidrigkeitstatbestände.

In den Anlagen der Futtermittelverordnung sind ein Diätfuttermittelverzeichnis, Energiegehaltsangaben, Einzelfuttermittelgruppen und weitere Betriebsanforderungen und -verpflichtungen normiert.

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