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Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)

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Im Jahr 2001 erfolgte die Überführung in die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) in freier Trägerschaft. Gesellschafter der BQS waren

• Bundesärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern,

• Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.,

• Bundesverbände der Krankenkassen,

• AOK-Bundesverband,

• Bundesverband der Betriebskrankenkassen,

• Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung,

• Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,

• Verband der Ersatzkassen,

• Verband der Privaten Krankenversicherung.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 1. Januar 2004 wurden nach § 91 Abs. 7 SGB V die Aufgaben bei den Regelungen im Bereich der externen Qualitätssicherung vom Bundeskuratorium an den neuen G-BA übergeben. Auch der G-BA beauftragte dann 2005 die BQS, die datengestützte externe Qualitätssicherung für alle deutschen Krankenhäuser durchzuführen.

Hauptaufgaben blieb die Administration der Gremien, die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung mit den entsprechenden Spezifikationen für die Fallidentifikation, Datenerhebung und -auswertung sowie die Umsetzung der Bundesstatistik.

Geschäftsführer der BQS von 2001 bis 2009 war Dr. Volker Mohr, 2010 gefolgt von Dr. Christof Veit.

Nach der Übergabe der Aufgaben an das IQTIG wurde das BQS ein privatwirtschaftliches Institut.

Bedingt durch die Vorgaben des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2007 wurde der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 137a SGB V verpflichtet, eine fachlich unabhängige Institution zur Messung und Darstellung der Qualität zu beauftragen. Bei einer europaweiten Ausschreibung unterlag die BQS und die Tätigkeiten nach § 137a SGB V im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses gingen 2010 auf das aQua-Institut über.

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