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Zusammensetzung und Struktur

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Der G-BA setzt sich zusammen aus Vertretern der Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Eine Besonderheit besteht darin, dass es nicht nur Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, die den G-BA binden, sondern auch eingetragene Vereine. In mehreren Rechtsgutachten95 wurde 2017 die Legitimation des G-BA zur Erfüllung seiner Aufgaben untersucht.

Folgende Organisationen stellen paritätisch Vertreter und Mitglieder in den G-BA:

• Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

• Kassenärztliche Bundesvereinigung

• Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

• Zunächst die seinerzeit existierenden sieben Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, nunmehr der GKV-SV (als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Selbstverwaltung aller gesetzlichen Krankenversicherungen)

Die Leistungserbringer-Organisationen sind nur zu den Themen stimmberechtigt, die jeweils ihren Versorgungsbereich wesentlich betreffen. Sind einzelne Leistungsbereiche von einer Richtlinie nicht betroffen, erfolgt eine anteilige Stimmübertragung auf die betroffenen Organisationen.

Gemäß § 140 f SGB V werden im G-BA erstmals Patientenvertreterinnen und -vertreter mitberatend tätig. Mit dem Patientenrechtegesetz von 2013 wird im § 140 f Abs. 2 S. 6 SGB V festgelegt, dass die Anträge der Patientenvertretung jeweils auf der nächsten Sitzung zu beraten sind. 2015 wird deren Rolle im Rahmen des E-Health-Gesetzes weiter gestärkt, indem nun Einvernehmen hergestellt werden muss96. Stimmberechtigt sind die Patientenvertreter nicht.

Struktur und Arbeitsweise des G-BA wurden vom Gesetzgeber in den § § 91 ff. im SGB V geregelt. Die Zusammenarbeit der Organisationen im G-BA konkretisiert eine Verfahrensordnung97, die seit Inkrafttreten mehrfach ergänzt und präzisiert wurde.

Der G-BA hat einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei unparteiische Stellvertreter98. Diese leiten die Sitzungen des Plenums und der Unterausschüsse. Die Beratungen zu konkreten Themen werden durch neun Unterausschüsse vorbereitet, die diese dem Plenum zum Beschluss vorlegen. Der Unterausschuss Qualitätssicherung wird derzeit durch Frau Prof. Elisabeth Pott geleitet. Im Plenum und im Unterausschuss Qualitätssicherung nehmen zu Themen der Qualitätssicherung jeweils ein Vertreter der Bundesärztekammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und des Deutschen Pflegerats mitberatend teil. Zusätzlich werden Vertreter der Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundeszahnärztekammer hinzugezogen, soweit die beratenen Themen die Berufsausübung dieser Berufsgruppen betreffen99.

Der G-BA richtet jährlich Kongresse aus, auf denen der Öffentlichkeit vor allem Ergebnisse und die Vorhaben zur Weiterentwicklung der QS vorgestellt werden.

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