Читать книгу Handbuch Qualitätsmanagement im Krankenhaus - Heidemarie Haeske-Seeberg - Страница 70
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
ОглавлениеAuf Basis des § 137a SGB V hat der G-BA am 21. August 2014 die Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen als rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts errichtet. Seit der Aufnahme der Tätigkeit im Januar 2015 ist das IQTIG nunmehr das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland. Das IQTIG hat seinen Sitz in Berlin. Als erster Institutsleiter wurde Dr. Christof Veit, Anfang 2019 wurde Frau Dr. Regina Klakow-Franck als stellvertretende Institutsleiterin berufen. Derzeit sind im IQTIG rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Sie arbeiten in vier Abteilungen und vier Stabsbereichen. Eine weitere Abteilung befindet sich im Aufbau.
Nach § 137a Abs. 1 SGB V und nach seiner Satzung ist das IQTIG wissenschaftlich unabhängig und arbeitet insbesondere dem G-BA, aber auch dem BMG mit seiner Expertise bei verschiedensten Aufgaben der Qualitätssicherung medizinischer Versorgung zu.84
»Die Kernaufgaben des Instituts sind nach § 137a SGB V:
1. Erarbeitung von Instrumenten der Qualitätssicherung, Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen und Mitwirkung an deren Umsetzung – im Auftrag des G-BA.
2. Fortführung und Weiterentwicklung der bereits existierenden Verfahren der Qualitätssicherung.
3. Entwicklung und Durchführung von Verfahren, um die externe Qualitätssicherung in der stationären und ambulanten Versorgung besser zu verzahnen. Parallel dazu erarbeitet das IQTIG im Auftrag des G-BA methodische Grundlagen dafür, dass die Landesbehörden bei der Krankenhausplanung die Versorgungsqualität von Kliniken berücksichtigen können.
4. Schaffung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im ambulanten wie stationären Bereich.
5. Publizierung der Arbeitsergebnisse in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form. Dazu gehört auch der Aufbau einer Internetseite, die es Patientinnen und Patienten ermöglichen soll, Krankenhäuser hinsichtlich ihrer Qualität miteinander zu vergleichen.85«
Nach dem Krankenhausstrukturgesetz hat das IQTIG u. a. die Aufgabe, im Auftrag des G-BA Konzepte für
• planungsrelevante Qualitätsindikatoren,
• Zu- und Abschläge in der qualitätsorientierten Vergütung und
• die Evaluation der Qualitätsverträge nach § 110a SGB V zu erarbeiten.
Informationen über das Institut sind auf der Internetseite https://iqtig.org verfügbar. Das IQTIG hat einen Stiftungsrat, Vorstand, Kuratorium und wissenschaftlichen Beirat. Die inhaltliche Weiterentwicklung wird unterstützt durch verschiedene Expertengruppen.86 Für die sektorenübergreifenden QS-Maßnahmen sind dies Experten für die QS auf folgenden Gebieten:
• Cholecystektomie
• Kardiologie
• Vermeidung nosokomialer Infektionen
Sowie für den stationären Bereich Experten für:
• Gefäßchirurgie
• Gynäkologie
• Herz- und Lungentransplantation
• Herzchirurgie
• Herzschrittmacher und Defibrillatoren
• Lebertransplantation
• Mammachirurgie
• Nieren- und Pankreastransplantation
• Orthopädie und Unfallchirurgie
• Perinatalmedizin
• Pflege
• Pneumonie
Zum Institutsleiter wurde Dr. Christof Veit berufen, der als ausgewiesener Experte bereits seit etwa 30 Jahren verschiedene Funktionen im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung bekleidet. 2018 wurde Frau Dr. Regina Klakow-Frank nach der Beendigung ihrer Tätigkeit als unparteiische Vorsitzende des G-BA zur stellvertretenden Institutsleiterin berufen.
Seit seinem Bestehen erhält das Institut regelmäßig durch Beschluss des G-BA verschiedene Aufgaben zur Entwicklung und Umsetzung von Konzepten im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung übertragen. Um die Ausrichtung des IQTIG an den Bedarfen und Bedürfnissen von Patienten zu fördern, wurde ein entsprechender Stabsbereich eingerichtet.
Neben der Beschreibung der methodischen Grundlagen87 hat sich das Institut eine Verfahrensordnung für die Aufgaben des IQTIG nach § 137a Abs. 3 SGB V im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden externen Qualitätssicherung88 gegeben.