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Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS)

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Die AQS wurde 1993 zunächst als freiwilliges Abstimmungsgremium auf Bundesebene zu Fragen der Qualitätssicherung gegründet. Paritätisch vertreten waren die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Krankenkassen. Ständiger Gast und Förderer war das BMG.

Seit Juli 1997 wurde die AQS durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz im § 137b SGB V gesetzlich mit dem Auftrag verankert, insbesondere zur Sicherung der Einheitlichkeit der Qualifikations- und Qualitätssicherungsanforderungen, diese wechselseitig unter den Beteiligten abzustimmen.

Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde der gesetzliche Auftrag dahingehend ergänzt, dass die Arbeitsgemeinschaft den »Weiterentwicklungsbedarf zu benennen« und »Empfehlungen für eine an einheitlichen Grundsätzen ausgerichtete sektoren- und berufsgruppenübergreifende Qualitätssicherung im Gesundheitswesen einschließlich ihrer Umsetzung zu erarbeiten89« hat. Dazu wurde die AQS um die Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe und den Verband der privaten Krankenversicherung erweitert.

Die AQS richtete Nationale Qualitätskonferenz aus, auf denen Entwicklungsperspektiven und Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung vorgestellt wurden.

Mit Gründung des G-BA gingen die Aufgaben der ÄZQ auf diese über.

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