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5.2 Achievable benefits not achieved

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Eine andere Möglichkeit der Abgrenzung der Zielgebiete von Qualitätsmanagement findet sich in der Literatur bei Williamson, der dies mit »erreichbarer Nutzen nicht erreicht« beschrieben hat. Bei einem »maximal vorstellbaren Nutzen« ist die theoretische Annahme, dass jeder Patient mit bestimmten Beschwerden bzw. bestimmten Erkrankungen durch ein bestimmtes Vorgehen oder Verfahren diagnostiziert oder therapiert werden kann, nur oberflächlich betrachtet richtig. In der medizinischen Praxis stellen sich dann Fälle ein, bei denen dieser theoretisch vorstellbare, maximale Nutzen nicht erreicht werden kann. Gründe dafür sind fehlende lokale Ressourcen (z. B. fehlende diagnostische Geräte, fehlendes Fachwissen) oder medizinische Limitationen (z. B. schlechter Allgemeinzustand des zu behandelnden Patienten oder anatomische Besonderheiten). Es verbleibt der Anteil des erreichbaren Nutzens – Patienten, die mit den vorhandenen, gegebenen medizinischen und lokalen Ressourcen erfolgreich diagnostiziert oder behandelt werden könnten. Dieser erreichbare Nutzen wird in der Praxis dann bei einer konkreten Versorgungsleistung jedoch wiederum nur bei einem Teil der Patienten auch tatsächlich erreicht, während bei einem anderen Teil der Patienten der prinzipiell erreichbare Nutzen durch Fehler in der Ausführung oder Fehler durch Unterlassung nicht erreicht wird. Dieser Anteil des an sich erreichbaren, jedoch konkret nicht erreichten Nutzens ist Zielfeld von Qualitätsmanagement ( Abb. 10).


Abb. 10: Erreichbarer Nutzen nicht erreicht (Quelle: nach J. Williamson)

Am Beispiel der minimal-invasiven Cholezystektomie soll erläutert werden, was Ansatzpunkte von Qualitätsverbesserung mit Hilfe von Qualitätsmanagement oder Qualitätssicherung sein können:

Unter der Vorstellung, dass es für alle medizinischen Prozeduren einen maximal vorstellbaren medizinischen Nutzen gibt, kann angenommen werden, dass mit der endoskopischen Entfernung der symptomatischen Steingallenblase jedem Patienten geholfen werden könnte. Nun muss konstatiert werden, dass der tatsächlich durch diese Methode erreichbare Nutzen nicht für alle Patienten erreicht werden kann: einerseits wegen fehlender Ressourcen (nicht vorhandenes Spezialinstrumentarium, ungenügende Ausbildung des Operateurs) oder andererseits wegen Limitationen aus medizinischer Ursache beim Patienten (atypischer Abgang eines Gallenganges, extreme Fettleibigkeit des Patienten). Um diese Gruppen subtrahiert verbleibt eine Anzahl von Patienten, für die mit der endoskopischen Cholezystektomie eine »optimale Behandlung« verbunden wäre. In der Realität wird jedoch wiederum nur für einen Teil der Patienten der »erreichbare Nutzen«, nämlich eine erfolgreiche endoskopische Operation, auch tatsächlich umgesetzt. Ursache hierfür sind Ausführungsfehler, z. B. eine ungenügende OP-Technik mit intraoperativer Blutungskomplikation oder das Unterlassen wichtiger Maßnahmen, beispielsweise die ausreichende Relaxierung des Patienten, die zum Abbruch der endoskopischen und konventionellen Beendigung der Operation führen.

Bei diesen beiden letztgenannten Gruppen, die auf Fehler in der Ausführung (in unserem Beispiel der OP-Technik) bzw. Fehler durch Unterlassung (in unserem Beispiel ungenügende Relaxierung des Patienten) zurückzuführen sind, soll Qualitätsmanagement ansetzen. Hier soll durch die systematische Verbesserung der Prozesse und Abläufe mit den Methoden des Qualitätsmanagements der Anteil der Patienten vergrößert werden, für den der erreichbare Nutzen auch tatsächlich erreicht wird.

Handbuch Qualitätsmanagement im Krankenhaus

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