Читать книгу Steuerrecht, eBook - Henning Tappe - Страница 124

bb) Aufhebung des Erlasses

Оглавление

279

Ein rechtswidriger Erlass kann gem. § 130 Abs. 2 AO zurückgenommen werden. Dies muss mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen, da der Anspruch durch den Erlass gem. § 47 AO erloschen ist. Da der Widerruf eines rechtmäßigen Erlasses gem. § 131 Abs. 2 AO nur für die Zukunft möglich ist, kann der in der Vergangenheit erloschene Anspruch mit einem Widerruf nicht wieder aufleben (zu Rücknahme und Widerruf vgl Rn 401 ff).

Steuerrecht, eBook

Подняться наверх