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a) Begriff und Voraussetzungen

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Säumniszuschläge sind Geldleistungen, die im Zusammenhang mit Steuern erhoben werden, wenn die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Sie sind gewissermaßen die „Mahngebühren der Finanzverwaltung“[50]. Der Säumniszuschlag ist (wie der Verspätungszuschlag, Rn 282 f) nicht nur Sanktion und Druckmittel, sondern – wie Zinsen – auch eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung trotz Fälligkeit und soll – wie Gebühren – zugleich der Abgeltung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands dienen[51].

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