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Vorwort
ОглавлениеWarum spielt in einer mittelhochdeutschen Versdichtung über den Prozess gegen Jesus das ‚Landrecht‘ eine Rolle? Welche Implikationen sind damit verbunden, dass ausgerechnet Pilatus eine Rede über das richtige Verhalten vor Gericht in den Mund gelegt ist? Aus diesen Fragen, die sich mir bei der Lektüre von Diu urstende Konrads von Heimesfurt stellten, hat sich ein Forschungsprojekt entwickelt, aus dem das vorliegende Buch hervorgegangen ist. Es handelt sich um die leicht überarbeitete Version meiner Habilitationsschrift, die im Jahr 2014 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg akzeptiert wurde. Gegutachtet haben Burkhard Hasebrink, Susanne Köbele und Martina Backes, denen ich für die intensive Auseinandersetzung mit meiner Arbeit herzlich danken möchte. Weitere wertvolle Anregungen verdanke ich Ursula Peters, die das Projekt in seinen verschiedenen Phasen interessiert mitverfolgt hat.
Dass mein Manuskript für die Bibliotheca Germanica angenommen wurde, hat mich sehr gefreut. Die Veröffentlichung wurde durch einen großzügigen Druckkostenzuschuss der Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften gefördert, wofür ich dankbar bin. Mein Dank gebührt auch dem Verlag, namentlich Tillmann Bub, für die sachkundige Drucklegung.
Entstanden ist das Buch während meiner Zeit als Juniorprofessorin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Dort wurde mein Projekt „Got is selve recht: Rechtskonzeptionen in mittelhochdeutscher Literatur zum Prozess Jesu“ durch das Juniorprofessorenprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gefördert (2010–2012). Im Rahmen des Projekts konnten in fruchtbarer Zusammenarbeit mit Kristina Odenweller – und zeitweise Ramona Raab – als wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen die rechtshistorischen Grundlagen gelegt werden, auch im Austausch mit Bernd Kannowski, der als Rechtshistoriker dem literaturwissenschaftlichen Projekt von Anfang an mit großer Offenheit begegnete. Allen Beteiligten möchte ich meinen Dank aussprechen; ich denke gern an die gemeinsamen Ausflüge in die Rechtsgeschichte zurück.
Zeit zum Schreiben hat mir ein Feodor Lynen-Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung im akademischen Jahr 2012/13 verschafft, das ich auf Einladung von Nigel F. Palmer für einen Forschungsaufenthalt in Oxford nutzen konnte. Der Alexander von Humboldt-Stiftung sei an dieser Stelle ebenso gedankt wie Nigel F. Palmer, Almut Suerbaum und Annette Volfing, die mich in Oxford herzlich empfingen und mir mit Rat und Tat zur Seite standen. Den Oxford-Aufenthalt mitgetragen haben meine Freiburger Kolleginnen und Kollegen der germanistischen Mediävistik, die mich überhaupt in jeder Hinsicht unterstützten. Besonders hervorheben möchte ich Martina Backes und Burkhard Hasebrink, die immer für Gespräche fachlicher wie nicht-fachlicher Natur da waren und mir zugleich kollegialen Rückhalt gegeben haben. Zu meiner Freude hat mein Projekt in Freiburg über die germanistische Mediävistik hinaus Interesse geweckt: Die Wissenschaftliche Gesellschaft Freiburg im Breisgau hat 2015 meine Habilitationsschrift mit dem Albert-Bürklin-Preis ausgezeichnet.
Auf dem Weg zur Veröffentlichung habe ich über die Jahre hinweg Denkanstöße und Hilfeleistungen von verschiedenster Seite erfahren. Die bereichernden Kontakte mit Fachkolleginnen und Fachkollegen kann ich an dieser Stelle nicht im Einzelnen nachzeichnen; genannt seien nur Kurt Gärtner und Freimut Löser, die mir dankenswerterweise Informationen zu ihren eigenen Projekten zur Verfügung stellten. Julia Buchholz, Xenia Buchwald, Anne Schäfer, Verena Spohn und Joana Thinius, die sich als Hilfskräfte in Freiburg und Göttingen mit Jesus und das Landrecht befassten, haben tatkräftig Korrekturarbeiten durchgeführt. Sie ließen sich von der großen Menge zu überprüfender Zitate und Stellenangaben nicht schrecken und haben mich durch ihre akribische wie fachlich kompetente Arbeit vor zahlreichen Fehlern bewahrt. Danken möchte ich auch Jutta Gilles, die mir in der Phase der Drucklegung im Göttinger Sekretariat den Rücken freigehalten hat.
Am eingehendsten hat sicherlich meine Schwester Gesine den Text von Jesus und das Landrecht gelesen: Trotz ihrer eigenen Verpflichtungen hat sie Fassung um Fassung kritisch durchgesehen und Unstimmigkeiten aufgedeckt. Dafür gebührt ihr mein großer Dank. Wie meine Eltern mich und mein Projekt in den letzten Jahren unterstützt haben, das wissen sie selbst am besten. Ihnen sei das Buch in Dankbarkeit gewidmet.
Göttingen, im April 2018 Henrike Manuwald