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II. Verfahrensgrundsätze, Verfahrensweise und Rechtsbehelfe

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Für den Schuldner ist es wichtig zu wissen, dass im Insolvenzrecht andere Verfahrensgrundsätze gelten als im normalen Zivilprozess. Mit Zugang des Eröffnungsantrags wird die gerichtliche Maschinerie in Gang gesetzt. Der Schuldner hat nur noch bedingt Einfluss auf das Verfahren (er kann lediglich seinen Eröffnungsantrag wieder zurücknehmen). Bevor die einzelnen Maßnahmen des Gerichts zur Sicherung des Schuldnervermögens vorgestellt werden, sollen zunächst zum besseren Verständnis die Verfahrensgrundsätze im Insolvenzverfahren aufgezeigt werden.

Insolvenzrecht

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