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1. Teil Einleitung › I. Internetrecherche

I. Internetrecherche

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Auch im Insolvenzrecht lassen sich viele Informationen aus dem Netz gewinnen.

Das Internet macht es möglich. Die Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts über wichtige Stationen im Insolvenzverfahren eines Schuldners (Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren, Eröffnungsbeschluss etc.) werden heutzutage nicht mehr über die Zeitungen, sondern ausschließlich elektronisch bekannt gegeben (§ 9 InsO). Die Internetadresse lautet www.insolvenzbekanntmachungen.de. Dort finden sich zwei Wochen lang die Informationen über sämtliche eröffnete Verfahren beim jeweiligen Insolvenzgericht (voller Name nebst genauer Adresse). Nach Ablauf der zwei Wochen kann gezielt nach einzelnen Schuldnern recherchiert werden, wenn man das Aktenzeichen des Verfahrens beim Insolvenzgericht kennt. Seit dem 7.7.2014 sind sogar die Insolvenzregister von sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Niederlande, Österreich, Estland, Slowenien, Rumänien, Tschechische Republik) miteinander vernetzt. Die Informationen finden sich auf dem E-Justice Portal (http://e-justice.europa.eu/home.do).

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Da Insolvenzen meist nicht über Nacht kommen, finden sich zu der Frage, wie das Unternehmen finanziell aufgestellt ist, wichtige Informationen auf der Website www.bundesanzeiger.de. Hier werden die Jahresabschlüsse (Bilanzen) der bilanzierungspflichtigen Unternehmen (§ 264 HGB) bekannt gegeben. Zumindest eine bilanzielle Überschuldung lässt sich über den Jahresabschluss schnell erfassen. Unter www.handelsregister.de oder www.unternehmensregister.de finden sich die grundlegenden Daten zu den Handelsgesellschaften (GmbH, AG, UG, KGaA, SE), wie die Höhe des Stammkapitals, der Sitz des Unternehmens und seine Vertretungsorgane.

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Die juristischen Fachzeitschriften haben meist nur die Insolvenzgerichte, die Insolvenzverwalter und die Uni-Bibliotheken „auf Lager“. Für Studierende ist es vorteilhaft, möglichst viele Informationen online zu recherchieren. Daher werden in diesem Lehrbuch sämtliche Urteile der Instanzgerichte sowie des BGH mit Datum und Aktenzeichen angegeben. Damit können Urteile des BGH unter www.bundesgerichtshof.de nachgeschlagen werden. Urteile der Amtsgerichte und Landgerichte stehen manchmal im Netz und lassen sich dann über das Aktenzeichen googeln.

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Insolvenzrecht beschäftigt unterschiedliche Berufsgruppen. Die Steuerberater sind die ersten Ansprechpartner der Unternehmer, wenn es um Zahlenmaterial (Bilanz) geht. Diese sind ähnlich wie die Wirtschaftsprüfer in der Lage, als Außenstehende eine Krisenentwicklung zu erkennen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat Richtlinien aufgestellt, wie man Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am besten ermittelt. Zudem findet man auch Vorschläge zum Aufbau von Sanierungskonzepten. Die entsprechenden Veröffentlichungen finden sich unter www.idw.de.


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