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I. Krisenverlauf aus betriebswirtschaftlicher Sicht

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Der Krisenbegriff ist rechtlich nicht definiert. Die Betriebswirtschaft unterscheidet im Wesentlichen folgende Krisenstadien: strategische Krise, Erfolgskrise sowie Liquiditätskrise. Ziel dieser Einteilung ist es, die jeweiligen Erfordernisse für die Überwindung der Krise aufzuzeigen.[1]


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Insolvenzrecht

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