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1. Strategische Krise

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In der insolvenzrechtlichen Praxis wird fast einhellig die Meinung vertreten, dass Unternehmen die ersten beiden Krisenstadien regelmäßig übersehen und das Management erst „erwacht“, wenn dem Unternehmen das Geld ausgeht (= Liquiditätskrise). Da die strategische Krise viele Gesichter hat, ist sie tatsächlich nicht ganz einfach zu erkennen. In der Regel wird die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Produkten/Dienstleistungen verschlafen, so dass dem Unternehmen Marktanteile verloren gehen.[2] Eine falsche Investitionspolitik gehört ebenso dazu wie die Konzentration auf einen oder wenige Großkunden. Auch eine unzureichende Diversifikation von Produkten oder die Konzentration auf ein Produkt oder das Ignorieren neuer Vertriebskanäle kann krisenbeschleunigend wirken. Als Paradebeispiel ist die Firma Quelle zu nennen, die eine Neuausrichtung zum Internethandel versäumt hat und stattdessen bis zuletzt auf den Katalogversand gesetzt hatte.

Beispiel

Die MyTV GmbH hat veraltete Produkte, falsche Vertriebswege, sie wird hinsichtlich der Produktpalette von der (ausländischen) Konkurrenz abgehängt, die Strategie für die Zukunft fehlt.

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Auch das Gesellschaftsrecht versucht, die Leitungsorgane hinsichtlich strategischer Fehlentwicklungen zu sensibilisieren. Speziell für die Rechtsform der Aktiengesellschaften wurde 1998 für den Vorstand die Pflicht normiert, ein Krisenfrühwarnsystem einzurichten (§ 91 Abs. 2 AktG). Seitdem sind zahlreiche Versuche unternommen worden, geeignete Kennzahlen zu entwickeln, die bestandsgefährdende Tendenzen aufzeigen.[3] Eine Lösung per Mausklick (Standardsoftware) gibt es hierfür nicht.

Insolvenzrecht

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