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3. Liquiditätskrise

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Die Leitungsorgane erkennen die Krise häufig erst dann, wenn das Geld knapp wird und nicht mehr für die Löhne der Mitarbeiter, die Leasingraten, die Zinstilgungen und die Steuer reicht (= Liquiditätskrise). Eine außergerichtliche Sanierung als Alternative zum Insolvenzverfahren ist dann kaum mehr möglich. Die Liquiditätskrise äußert sich darin, dass die Kreditlinie stets am Limit ist oder es zu Überziehungen kommt, die Zahlungsziele immer wieder überschritten werden oder die Lieferanten nur noch gegen Vorkasse liefern. Weitere Indizien sind die Häufung von Mahnbescheiden (Klagen), Vollstreckungsmaßnahmen sowie Lohnrückstände. In dieser Situation betritt das Insolvenzrecht die Bühne. Seine Aufgabe besteht darin, innerhalb des Krisenverlaufs den Zeitpunkt festzulegen, zu dem Kapitalgesellschaften den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen, um weitere Schädigungen der Marktteilnehmer zu vermeiden.[5] Dies sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 17, 19 InsO).

2. Teil Die klassische Unternehmensinsolvenz: Das RegelverfahrenB. Krise › II. Deadline Insolvenzrecht: Eröffnungsgründe und Antragspflicht

Insolvenzrecht

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