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Integration und Inklusion

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Jugendhilfe erkennt die Gleichheit in Grundansprüchen und das Recht auf Verschiedenartigkeit an. Während in früheren Konzepten der Begriff der Integration im Vordergrund stand, ist diese Orientierung heute durch den Leitbegriff der Inklusion wenn auch noch nicht abgelöst, so doch ergänzt. Damit wird verdeutlicht, dass es nicht (nur) um die Integration (ehedem exkludierter) Personen geht, sondern dass die Lebensbedingungen einer durch Diversität geprägten Gesellschaft so gestaltet werden sollen, dass Personen und Personengruppen in ihrer Unterschiedlichkeit ihren Platz innerhalb der Gesellschaft finden und sich als elementar zugehörig empfinden können. Inklusion setzt als nicht vorwiegend am zu integrierenden Individuum an, sondern nimmt gleichermaßen die strukturellen Gegebenheiten von und in Institutionen in den Blick, die im Hinblick auf Einbezug unterschiedlicher Individuen bewertet und ggf. verändert werden müssen. Obwohl der Begriff insbesondere im Rahmen einer SGB-VIII-Reform zur Zusammenführung von Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und sinnesbezogenen Behinderungen und Jugendhilfeleistungen verwendet wird, bezieht sich dieser normative Anspruch auf alle Menschen unabhängig von persönlichen Merkmalen (wie z. B. Geschlecht, Alter, Nationalität, Funktionsbeeinträchtigung). Nicht deren Eingliederung (Integration) ist oberste Leitlinie, sondern die Verhinderung der Ausgliederung. Das bedeutet nicht nur den Verzicht auf spezielle (ausgrenzende) Angebote für Personen mit speziellen Merkmalen, sondern erfordert deren Inklusion im Kanon der Regelangebote. Die Intention dabei: Es gibt keine verschiedenen rechtlichen Zuständigkeiten für einzelne Zielgruppen. Regelangebote haben sich den Anforderungen verschiedenster gesellschaftlicher Gruppen zu stellen. Damit verlieren Sondereinrichtungen ihre Existenzberechtigung und auch ihre stigmatisierende Wirkung. Das System der Kinder- und Jugendhilfe mit den darin enthaltenen Regelungen und den darin tätigen Organisationen soll so ausgestaltet werden, dass es zugänglich wird für die Förderung und für die Hilfen für alle Kinder- und Jugendlichen, unabhängig von Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie unabhängig von der Herkunft und Nationalität.

Auch bei der Anforderung der Inklusion ergeben sich trotz der in der Kinder- und Jugendhilfe breiten Akzeptanz des normativen Anspruchs und des zugrundeliegenden ethischen Menschenbildes (Gleichwertigkeit aller Menschen in ihrer jeweiligen Unterschiedlichkeit und gleicher Anspruch auf Teilhabe in der Gesellschaft) einige Ambivalenzen. Dies betrifft zum einen die Intensität der Herausforderungen des Inklusionsanspruchs: Die Kinder- und Jugendhilfe muss mit einer erheblichen Komplexitätsausweitung in den Anforderungen rechnen, die sowohl das methodische Handeln als auch die Haltungen der Fachkräfte als auch die organisationskulturellen Gegebenheiten betrifft. Die ›Mühen des Alltags‹ werden die Fachkräfte mit vielfältigen Schwierigkeiten und Anforderungen konfrontieren, die bei der Realisierung des normativ weitgehend akzeptierten Grundsatzes Inklusion sichtbar werden. Zum anderen enthält eine eindimensionale Interpretation des Inklusionsprinzips die Gefahr, dass Probleme von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen zurückgedrängt oder gar partiell mit dem Hinweis negiert werden könnten, dass ›Sonderbehandlungen‹ dem Inklusionsanspruch vermeintlich widersprächen. Eine Reduktion von sachlich erforderlichen Förderansprüchen behinderter junger Menschen oder Abstriche in der Qualität von Leistungen zu Lasten der betroffenen jungen Menschen mit Behinderungen wären eine Nebenfolge einer Handhabung des Inklusionsgrundsatzes. Inklusion bedarf auch des in einer gewissen Spannung dazu stehenden Beachtens der jeweiligen Besonderheiten in den Lebenskonstellationen und Hilfeanforderungen der verschiedenen Personen(-Gruppen).

Fragen an konzeptionelles und praktisches Handeln in der Jugendhilfe sind in diesem Zusammenhang:

• Wie groß ist der Respekt vor anderen Lebens- und Verwirklichungsmöglichkeiten als Ausdruck von Individualität und Eigensinn der Adressaten und Adressatinnen?

• Wie sehr ist die Jugendhilfe darauf eingerichtet, mit Verschiedenartigkeit umzugehen?

• Wie sind die Angebote und Aktivitäten der Jugendhilfe in Normalisierungszusammenhänge eingebunden und wo sind spezifische Angebote für bestimmte Menschen trotz aller Inklusionsbestrebungen erforderlich?

• In welchen methodischen Handlungsweisen und in welchen strukturellen und organisationskulturellen Gegebenheiten müssen sich Fachkräfte und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe ändern und weiterentwickeln, um einem reflektierten Inklusionsanspruch gerecht werden zu können?

Kinder- und Jugendhilfe

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