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3 Trägerstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe

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Damit Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe zustande kommen und damit diese für die Eltern und für die jungen Menschen als ein einigermaßen transparentes und verlässliches Angebot präsentiert werden können, werden Organisationsgebilde benötigt, die in ihrer administrativ formalisierten Gestalt als »Träger« bezeichnet werden. »Träger« ist in der Sozialen Arbeit ein »Oberbegriff für Organisationen (…), die sich mit Sozialer Arbeit ideell fördernd, konzeptionell-entwickelnd, planend und vor allem ausführend und finanzierend befassen« (Bieker 2011, 13). Dabei sind die Adjektive »ausführend« und »finanzierend« entscheidend: Lediglich ideell fördernde Organisationen (z. B. Forschungsinstitute oder Fachverbände, die Fachdiskurse organisieren wie z. B. die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe – AGJ – oder die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. – IGfH) stehen weniger im Blickfeld, wenn man von »Trägern der Kinder- und Jugendhilfe« spricht; diese können zwar als »Träger der freien Jugendhilfe« nach § 75 SGB VIII anerkannt werden, jedoch erbringen sie i. d. R. keine adressatenbezogenen Leistungen und werden daher in diesem Kapitel nicht als Träger berücksichtigt.

Für die Kinder- und Jugendhilfe lassen sich im Hinblick auf planende, ausführende und finanzierende Funktionen drei Typen von Trägern unterscheiden: Träger der öffentlichen Jugendhilfe (»öffentliche Träger«), Träger der freien Jugendhilfe (»freie gemeinnützige Träger«) und freie gewerbliche Träger. Die Kinder- und Jugendhilfe ist geprägt durch ein hohes Maß an Trägerpluralität, bei dem viele Träger Einrichtungen und Dienste betreiben und somit eine vielgestaltige Leistungs- und Angebotsstruktur schaffen. Der mit dieser Vielgestaltigkeit einhergehenden Option fachlicher Vielfalt und Dynamik sowie den Möglichkeiten flexibler Ausgestaltung von Angeboten für die Leistungsadressaten und -adressatinnen steht die Notwendigkeit gegenüber, Verantwortungsbereiche zwischen den Trägern festzulegen, Angebote zu planen und aufeinander abzustimmen sowie für eine Gewährleistung einer angemessenen Angebotsstruktur zu sorgen und politische Entscheidungen zu den infrastrukturellen Rahmungen herbeizuführen. Welche Trägerformen in der Kinder- und Jugendhilfe agieren, in welchen Verhältnissen zueinander diese Träger stehen und in welchen grundlegenden Modalitäten infrastrukturelle Entscheidungen und Kooperationen geprägt werden, ist das Thema dieses Kapitels.

Die drei genannten Trägerblöcke und deren im Folgenden zu erörternden Bezüge zueinander werden zur weiteren Orientierung in folgender Abbildung charakterisiert ( Abb. 4).


Abb. 4: Trägerblöcke in der Kinder- und Jugendhilfe und deren Bezüge zueinander

Kinder- und Jugendhilfe

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