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1. Historische Entwicklung, Inhalt und Bedeutung

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Die Definition von technischer Unterstützung geht wesentlich auf § 4c Nr 7 AWV aF zurück. Lediglich der Begriff Unterstützung wurde durch Hilfe ersetzt, um eine Tautologie zu vermeiden. Hierdurch soll kein Widerspruch zum Wortlaut der gemeinsamen Aktion 2000/401/GASP[85] begründet werden. Ob die Tautologie dadurch vermieden werden kann, dass Unterstützung durch das Synonym Hilfe ersetzt wird, sei dahingestellt. Der Begriff der technischen Unterstützung ist von Bedeutung für die entsprechenden Genehmigungstatbestände in §§ 49 ff AWV. Die Definition soll es ermöglichen, eine Abgrenzung von diesen Dienstleistungsregeln und den güterbezogenen Beschränkungen zu ermöglichen.

Außenwirtschaftsrecht

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