Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 127
1. Historische Entwicklung und Bedeutung
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Die Definition des Wertes eines Gutes entspricht bis auf eine redaktionelle Änderung der Vorschrift des § 7 AWV aF. Der Wert eines Gutes ist außenwirtschaftsrechtlich von Bedeutung für bestimmte in §§ 8 Abs 3, 9 Abs 3, 11 Abs 5 AWV bzw §§ 38 Abs 1, 40 AWV niedergelegte Schwellenwerte.