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4. Stückelungsverbot (S 2)

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S 2 verhindert, dass eine Lieferung auf mehrere Sendungen aufgeteilt werden kann, um bestimmte Schwellenwerte zu unterlaufen. Sofern mehrere Lieferungen Teil eines einheitlichen wirtschaftlichen Gesamtvorgangs sind, so ist der Wert des Gesamtvorgangs maßgeblich. Hierbei sind die Grenzen zwischen einzelnen Lieferungen unter einem Rahmenvertrag, die sich noch als verschiedene wirtschaftliche Gesamtvorgänge darstellen können, schwierig abzugrenzen von einzelnen Lieferungen eines einzigen wirtschaftlichen Gesamtvorgangs.[113] In der Praxis empfiehlt es sich häufig, hier einen konservativen Maßstab anzulegen und entweder das Geschäft als über die Schwellenwerte fallend anzusehen oder eine entsprechende Abstimmung mit dem BAFA zu suchen.

Außenwirtschaftsrecht

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