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4. Ausland
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Ausland sind all diejenigen Gebiete, die nicht zum deutschen Staatsgebiet gehören. Ausland stellen daher auch Gebiete dar, die keiner Staatsgewalt unterliegen, wie die hohe See oder der offene Luftraum. Da maßgeblich das Staatsgebiet ist, handelt im Ausland auch derjenige, der auf deutschem Wirtschaftsgebiet in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg tätig ist. Taten auf Schiffen und Luftfahrzeugen, die berechtigt sind, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, gelten nach § 4 StGB als im Inland begangen. Zum Inland gehören auch vorgelagerte Zolldienststellen auf fremdem Hoheitsgebiet.[128]