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Bereits vor der Einfügung der Unionsbürgerschaft (Art. 9 EUV, Art. 20 I AEUV) durch den Vertrag von Maastricht wurden gemäß der im Zuge des Binnenmarktprogramms (Weißbuch der Kommission 1985) entwickelten Idee des „Europa der Bürger“[97] Programme zur Förderung der Mobilität im Hochschulbereich aufgelegt. Genannt sei hier das erste ERASMUS-Programm[98], das fortgesetzt[99] und schließlich in das Programm Sokrates (später: Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen) aufgenommen wurde.[100] Ab 2014 wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 aus Effizienzgründen sämtliche Programmschienen (insgesamt elf Teilprogramme) nunmehr einheitlich unter dem Dach des sog. „Erasmus+“-Programms zusammengefasst.[101]

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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