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bb) Gleichbehandlung zugelassener Studierender

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Das Recht auf Gleichbehandlung hat zur Folge, dass zugelassene Studierende grundsätzlich wie Inländer behandelt werden müssen. Daher dürfen ihnen z.B. nicht höhere Studiengebühren abverlangt werden als inländischen Studierenden.[134]

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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