Читать книгу Strafrecht - Besonderer Teil I - Jörg Eisele - Страница 101
2.Subjektiver Tatbestand
Оглавление269§ 218 erfasst nur den vorsätzlichen Schwangerschaftsabbruch. Fahrlässige Schädigungen der Leibesfrucht sind nicht tatbestandsmäßig; auch Tötungs- und Körperverletzungsdelikte scheiden aus, weil für die Bestimmung des Tatobjekts der Zeitpunkt der Einwirkungshandlung maßgeblich ist737.