Читать книгу Strafrecht - Besonderer Teil I - Jörg Eisele - Страница 87

II.Aufbauschema

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2351. Tatbestand

a) Objektiver Tatbestand

aa) Tatbestandsalternativen

(1) Nr. 1: Versetzen eines Menschen in hilflose Lage

(2) Nr. 2: Imstichlassen eines Menschen in hilfloser Lage trotz Beistandspflicht i. S.e. Garantenstellung

bb) Dadurch (spezifischer Gefahrzusammenhang) Eintritt der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung

b) Subjektiver Tatbestand

2. Rechtswidrigkeit

3. Schuld

4. Strafschärfungen

a) Qualifikation, § 221 Abs. 2 Nr. 1: Begehung der Tat gegen sein Kind oder eine Person, die zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist und Vorsatz diesbezüglich

b) Erfolgsqualifikation, § 221 Abs. 2 Nr. 2: Verursachung einer schweren Gesundheitsschädigung und mindestens Fahrlässigkeit i. S. d. § 18 diesbezüglich

c) Erfolgsqualifikation, § 221 Abs. 3: Verursachung des Todes und mindestens Fahrlässigkeit i. S. d. § 18 diesbezüglich

Beachte: Abweichend von der Fallprüfung werden Qualifikationen und Erfolgsqualifikationen jeweils als 4. Gliederungspunkt aufgeführt, um die Übersichtlichkeit der Aufbauschemata zu wahren. Zum klausurmäßigen Aufbau von Qualifikationen vgl. exemplarisch die Darstellung bei § 224679, zu Erfolgsqualifikationen die Ausführungen zu § 227680.

Strafrecht - Besonderer Teil I

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