Читать книгу Strafrecht - Besonderer Teil I - Jörg Eisele - Страница 84

2.Rechtfertigung gem. § 34

Оглавление

232Diese ist richtigerweise bei einer fahrlässigen Tötung möglich, da es in solchen Situationen ebenfalls um die Rechtfertigung einer riskanten Handlung geht675.

233Im Rahmen der Schuld sind – soweit im Einzelfall problematisch – die subjektive Sorgfaltspflichtverletzung, die subjektive Vorhersehbarkeit des Erfolges sowie die subjektive Vermeidbarkeit des Erfolges zu beachten. Für die subjektive Vorhersehbarkeit genügt es, dass der Täter die Folgen seines Handelns in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehen konnte; auf alle Einzelheiten kommt es nicht an676.

Strafrecht - Besonderer Teil I

Подняться наверх