Читать книгу Handbuch des Strafrechts - Andreas Popp, Jörg Eisele - Страница 138

2. Ausstellen der Beratungsbescheinigung (Abs. 2)

Оглавление

49

In § 219 Abs. 2 StGB werden die Formalien betreffend die Ausstellung der Beratungsbescheinigung festgehalten. Bezüglich der Einzelheiten ist wiederum auf das SchKG zu verweisen. Das Beratungsgespräch hat bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle zu erfolgen, als solche gelten sowohl staatliche bzw. kommunale Behörden, als auch freie Träger wie z.B. Kirchen, Verbände usw. oder auch Ärzte.[306] Im Rahmen des Doppelrollenverbots gemäss § 219 Abs. 2 S. 3 und § 218c Abs. 1 Nr. 4 StGB bleibt jedoch zu beachten, dass keine Personenidentität zwischen abbrechendem und beratendem Arzt vorliegen darf. Die Konfliktberatung hat vor Ablauf der in § 218a Abs. 1 StGB normierten zwölfwöchigen Frist zu erfolgen, wobei auch die dreitägige Karenzfrist zwischen dem Beratungsgespräch und der Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs eingehalten werden muss.[307] Nach erfolgtem Beratungsgespräch ist deren Durchführung in Form einer Bescheinigung festzuhalten, welche die ordnungsgemässe Vornahme des Gesprächs bestätigt (§ 7 SchKG).[308]

Handbuch des Strafrechts

Подняться наверх