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X. Praxis des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland

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Seit 1996 werden in Deutschland vierteljährlich Erhebungen zu den landesweit durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen mit Auskunftspflicht durchgeführt.[360] Konkret werden dabei unter anderem Daten zu Alter und Familienstand der Frau, die rechtliche Voraussetzung des Schwangerschaftsabbruchs (Beratungs- oder Indikationsregelung), die Dauer der Schwangerschaft in vollendeten Wochen, die Art des Eingriffs sowie der Ort des Eingriffs (Krankenhaus oder Praxis) erfasst.[361] Dabei ist die Anzahl der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche seit dem Jahr 2004 stets rückläufig (Jahr 2004: 129 650; Jahr 2010: 110 431 und Jahr 2016: 98 721).[362] Während 96,1 % der Schwangerschaftsabbrüche (Anzahl: 94 908) im Jahr 2016 auf Grundlage der Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1 StGB) erfolgten, wurde in 3,8 % der Fälle ein Abbruch infolge einer medizinischen oder kriminologischen Indikation vorgenommen (3785 Schwangerschaftsabbrüche infolge medizinischer und 28 infolge kriminologischer Indikation).[363] Wie bereits im Vorjahr 2015 erfolgte die größte Anzahl (35 079) bzw. 35,5 % der Schwangerschaftsabbrüche zwischen der 7. bis und mit der 8. Schwangerschaftswoche.[364] Jenseits der 12-Wochen-Frist werden vergleichsweise deutlich weniger Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen (gesamthaft 2829 bzw. 2,9 %).[365] Die meisten Schwangerschaften wurden mittels Vakuumaspiration, auch Absaug-Methode genannt, abgebrochen (Anzahl 61 622), gefolgt von der Abtreibungspille Mifegyne (19 978) und der Curettage, der sog. Ausschabung der Gebärmutter (13 488).[366] Schließlich wurden erkennbar mehr Schwangerschaftsabbrüche in einer gynäkologischen Praxis (77 078) als in einem Krankenhaus (18 649 ambulant; 2994 stationär) durchgeführt.[367]

1. Abschnitt: Schutz von Leib und Leben§ 3 Schwangerschaftsabbruch › E. Rechtsvergleich: Strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz

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