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3 Mohammed und die Entstehung des Korans aus der Sicht „westlicher“ Islam- bzw. Koranwissenschaft 3.1 Die traditionelle/herrschende Auffassung von der Entstehung des Korans in der „westlichen“ Koranwissenschaft und ihre Hintergründe

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Im Verlauf der Forschungsgeschichte war offensichtlich die „Geschichte des Qorāns“ von Nöldeke/Schwally/Bergsträßer/Pretzl (1909–1938)62 von großem Einfluss. Nöldekes GdQ gilt immer noch als „Grundlegendes Standardwerk“63, dessen Sichtweisen bis heute zahlreiche sog. westliche Koranwissenschaftler beeinflusst haben64.

Zu den muslimischen Traditionen darüber, wie Mohammed die Offenbarungstexte nach Empfang sichergestellt haben soll, stellte Nöldeke fest65: „Die Angaben der Muslime über diesen Punkt widersprechen sich geradezu … Im allgemeinen sind die Sunniten mehr dagegen, daß er lesen und schreiben konnte, die Schi’iten dafür“ (GdQ I, 12). Welche Seite Recht habe, sei nicht zu entscheiden; denn in den fraglichen Überlieferungen könne mit dem arabischen kataba ebenso gut wie das Schreiben Mohammeds auch sein Diktieren gemeint sein. „Auch aus dem Qorān selbst erhalten wir über diesen Punkt keine Sicherheit“; mit qara’a sei entweder „vortragen“ (rezitieren) gemeint. „Heißt es aber ‚lesen‘ oder ‚Gelesenes vortragen‘“, so führe auch das nicht weiter, „da es sich eben um himmlische Texte handelt, zu deren Lektüre die Kenntnis keiner menschlichen Sprache noch Schrift befähigte, sondern einzig und allein die göttliche Erleuchtung“ (a.a.O., 13f.).

Diejenigen, die die Auffassung vertreten, der Prophet sei nicht schriftkundig gewesen, daher könnten seine Offenbarungsinhalte auch nicht auf Kenntnis der Schriften der Juden und Christen beruhen, sondern allein auf göttlicher Inspiration, beriefen sich auf Sure 7, 157.158, wo der Prophet an-nabīya l-ummīya genannt ist, „Worte, welche fast bei allen Auslegern als ‚der des Lesens und Schreibens unkundige Prophet‘ erklärt werden“ (a.a.O., 14). Diese Formulierung signalisiert jedoch nach Nöldeke lediglich, dass Mohammed „mit den alten heiligen Büchern nicht bekannt sei und die Wahrheit nur durch Inspiration kenne, bedeutet aber nicht den, der überhaupt nicht lesen und schreiben kann“ (ebd.). Eine eindeutige Klärung dieser Frage ist nach Nöldeke kaum möglich; es sei aber immerhin wahrscheinlich, dass Mohammed „nicht nur in seiner Eigenschaft als Händler … soviel (vom Schreiben) verstand, wie zum Notieren von Waren, Preisen und Namen notwendig war, sondern sich vielleicht auch wegen seines Interesses für die heiligen Schriften der Juden und der Christen noch mehr anzueignen gesucht hatte“ (a.a.O., 15f.).

In GdQ II. „Die Sammlung des Qorāns mit einem literarhistorischen Anhang über die muhammedanischen Quellen und die neuere christliche Forschung“ betont Schwally eingangs, dass der Prophet „sehr früh die Schaffung einer neuen Offenbarungsurkunde sowie ihre schriftliche Fixierung ins Auge gefaßt“ hat (GdQ II, 1). „Die Tradition sagt es ganz ausdrücklich und verzeichnet auch die Namen der Personen, denen der Prophet Offenbarungen in die Feder zu diktieren pflegte“ (GdQ II, 2). Es sei allerdings schwer zu entscheiden, „bis zu welchem Grade die Vereinigung von Einzeloffenbarungen verschiedener Herkunft in einer Sure dem Propheten selbst oder nur späteren Redaktoren zuzutrauen ist“ (GdQ II, 2). Außerdem gab es neben den von Mohammed selbst veranlassten Niederschriften „wahrscheinlich auch solche kleineren wie größeren Umfanges, die eifrige Anhänger seiner Lehre selbst angefertigt oder in Auftrag gegeben hatten“ (GdQ II, 4).

Das Verdienst an der Sammlung des Korans nach Mohammeds Tod schreibe „die Überlieferung mit bemerkenswerter Einhelligkeit den drei ersten Chalifen zu. Hierüber gibt es eine beträchtliche Zahl älterer und jüngerer Traditionen. Wenn viele derselben auch in wesentlichen Zügen übereinstimmen, so gehen sie doch in wichtigen Einzelheiten wieder auseinander“ (Schwally, GdQ II, 4). Für Schwally ist nach Sichtung dieser Traditionen deutlich, dass „sich bei den Muslimen drei verschiedene Ansichten über die Entstehung der ersten Qorānsammlung gegenüber[stehen]. Nach der ersten Ansicht – der sog. herrschenden Tradition – vollzog sich dieselbe unter der Regierung Abu Bekrs66, nach der zweiten während der Herrschaft Omars67, nach der dritten erfolgte die Inangriffnahme unter Abu Bekr, die Vollendung erst unter seinem Nachfolger“ (GdQ II, 18).

Schwallys, wie er selbst sagt, notwendigerweise „umständliche Untersuchung“ (ebd.), „um in diesem Wust von Widersprüchen und Irrtümern die geschichtliche Wahrheit zu ermitteln“ (GdQ II, 21), ergibt, dass weder unter Abu Bakr noch unter Umar eine offizielle Koranausgabe zustande kam, dass aber eine von Zaid b. Thabit besorgte Koransammlung im Besitz der Tochter des Kalifen Umar, Hafsa, existierte, die dann zur Zeit Uthmans die Basis für die endgültige Kodifizierung des Korans darstellte. Die diversen Traditionen vom offiziellen Mitwirken der Kalifen Abu Bakr und Umar verweist Schwally in den Bereich der Legende: „Nachdem die Gläubigen sich mit der bitteren Wahrheit abfinden mußten, daß ein so unfähiger und mißliebiger Herrscher wie Othman der Vater der kanonischen Rezension geworden war, mochte es ihnen als ein Gebot der ausgleichenden Gerechtigkeit erscheinen, dem jenen soweit überragenden Vorgänger (scil. Umar) wenigstens an der Vorarbeit zu dieser Rezension einen Anteil beizumessen“ (a.a.O., 22). Im Falle Abu Bakrs, „einer der ersten Gläubigen und der nächste Freund Muhammeds“, … „mochte es vielen verwunderlich erscheinen, daß ein solcher Mann nicht ebenfalls bereits die Schaffung der Qoransammlung betrieben hätte, und dieser fromme Wunsch sich allmählich zu einer geschichtlichen Aussage verdichten“ (a.a.O., 23f.). Die offizielle Koranausgabe kommt nach allem erst unter dem Kalifen Uthman (644–656) zustande68. Schwally meint feststellen zu können, „daß Othman behufs Herstellung eines einheitlichen Qorantextes nichts anderes tat, als den damals angesehensten, in Medina vorhandenen Kodex (scil. der Hafsa) kopieren zu lassen“ (GdQ II, 62), und dass es deswegen „zur Leitung dieser Kopierarbeit keine bessere Kraft geben konnte als gerade Zaid (b. Thabit), den einstmaligen Schreiber oder Redaktor dieses Musterkodex“ (GdQ II, 56).

Insgesamt bedeutet das nach Schwally: Der Koran „ist nicht das Werk mehrerer Schriftsteller, sondern eines einzigen Mannes und deshalb in der kurzen Spanne eines Menschenalters zustande gekommen. Die Gestalt des Qorāns, wie wir sie jetzt haben, ist im wesentlichen zwei bis drei Jahre nach dem Tode Mohammeds fertig gewesen, da die othmanische Ausgabe ja nur eine Kopie des Exemplares der Hafsa ist, dessen Bearbeitung unter Abu Bekr oder spätestens unter der Regierung Omars vollendet wurde. Diese Bearbeitung erstreckte sich jedoch wahrscheinlich nur auf die Komposition der Suren und die Anordnung derselben. Hinsichtlich der Einzeloffenbarungen dürfen wir das Vertrauen haben, daß ihr Text im allgemeinen genau so überliefert ist, wie er sich im Nachlasse des Propheten vorfand“ (GdQ II, 120).

Im Folgenden sei kurz an einigen Beispielen illustriert, inwieweit sich Vertreter der sog. „westlichen“ traditionellen Koranforschung bis in die Gegenwart an den Sichtweisen und Ergebnissen von GdQ I–III orientieren bzw. damit den Vorgaben der islamischen Tradition Rechnung tragen.

Paret meinte in seinem Vorwort zu seiner Koranübersetzung69 betont festhalten zu können, „daß der Text im großen ganzen zuverlässig ist und den Wortlaut so wiedergibt, wie ihn die Zeitgenossen aus dem Munde des Propheten gehört haben … Wir haben keinen Grund anzunehmen, daß auch nur ein einziger Vers im ganzen Koran nicht von Mohammed selber stammen würde“.

Für Schoeler z.B. lag der Koran „bei dem Tode Muhammad’s tatsächlich noch nicht in einer vom ‚Autor‘ redigierten Sammlung vor. Darin stimmen jedenfalls die einheimische Überlieferung und die überwältigende Mehrzahl der europäischen Forscher überein. Nach der Überlieferung existierten beim Tode des Propheten zwar zahlreiche zerstreute Aufzeichnungen auf Zetteln (aus Papyrus oder Pergament …, Palmstengeln …, Schulterknochen …, Rippen …, Lederstücken … und Brettchen … Einig ist sich die Überlieferung aber darin, daß es zu diesem Zeitpunkt noch kein Exemplar gab, das durchweg aus Blättern von gleichem Material und Format (sūḥuf) bestand; daß noch keine Sammlung ‚zwischen zwei Deckeln‘ (baina l-lauḥain) da war“70. Zwar könnte in „den auf uns gekommenen Berichten über die erste vollständige Zusammenstellung oder Sammlung des Korans, nach der herrschenden Überlieferung unter dem ersten Kalifen Abu Bakr (reg. 632–634)71, … manches legendenhaft und auch falsch sein. Als wahren Kern wird man aber wohl mit F. Schwally festhalten dürfen, daß der Urheber dieser Sammlung entweder der spätere Kalif ’Umar (reg. 634–644) oder (wie/Schwally eher annehmen möchte) ’Umar’s Tochter Hafsa war (?); daß der mit der Durchführung Beauftragte Zaid b. Tabit, der ‚Schreiber der Offenbarung‘, war; und schließlich daß sich das hergestellte Exemplar längere Zeit im Besitz der Hafsa befand und als Grundlage der vom Kalifen ’Utman (reg. 644–656) angeordneten, ebenfalls von Zaid b. Tabit geleiteten, ersten offiziellen Ausgabe diente“72.

Eine ähnliche Sicht vertritt z.B. auch Motzki. Er beschreibt zunächst The Muslim point of view73 und referiert anschließend die dieser muslimischen Sichtweise gegenüber kritischen Positionen einiger westlicher Koranwissenschaftler (wie z.B. Goldziher, Schwally, Mingana, Wansbrough u.a.)74. Nachdem er dazu feststellt, „that premises, conclusions and methodology of these studies are still disputable“ (a.a.O., 15), versucht er daraufhin eine Antwort auf die Frage, „[w]hether their alternative views on the history of the Qur’ān are historically more reliable than the Muslim tradition on the issue“ (a.a.O., 15). Er kommt zu dem Ergebnis: „… it does seem safe to conclude that reports on a collection of the Qur’ān on Abu Bakr’s behalf and on an official edition made by order of ’Uthman were already in circulation towards the end of the 1st Islamic century and that al-Zuhri75 possibly received some of them from the persons he indicated in his isnads76. In seiner „Conclusion“ heißt es dann: „We cannot be sure that things really happened as is reported in the traditions“. Immerhin seien die muslimischen Berichte deutlich älter als bisher angenommen. „Admittedly, these accounts contain some details which seem to be implausible or, to put it more cautiously, await explanation, but the Western views which claim to replace them by more plausible and historically more reliable accounts are obviously far from what they make themselves out to be“ (ebd.).

Auch Nagel77 bleibt bei der von der muslimischen Tradition überkommenen Sichtweise, wie es zur abschließenden Konstituierung des Korans kam. Seine eigenen Sondierungen und Erwägungen wollen jedenfalls weitgehend deren Vorgaben und Informationen bestätigen.

Für Nagel ist von besonderer Bedeutung die „Überlieferung von den medinensischen Einschüben“ in mekkanische Suren. Sie ist Anlass zur „Vermutung …, die Verschriftung der prophetischen ‚Lesungen‘ habe schon in Mekka begonnen“. Das erkläre auch, „warum wir nur verhältnismäßig geringfügige Textvarianten kennen – der Wortlaut ist durch Muhammads Autorität gedeckt … es wurde zu Lebzeiten Muhammads immer wieder in den Text eingegriffen“78.

Nagel folgt „bei der Chronologie der Verkündigungen Mohammeds so weit, wie es plausibel ist, der islamischen Überlieferung, die voraussetzt, daß Mohammed die Suren zwar als Einheiten betrachtete, sie aber in vielen Fällen einer Revision unterzog und Verse einfügte, die die betreffenden mekkanischen Partien den veränderten Bedürfnissen der medinensischen Zeit anpassen sollten“79. Nach Mohammeds Tod setzte insofern eine Art „Redaktionstätigkeit“ ein, als man sich mit der Beantwortung der Frage befassen musste, wie die einzelnen bereits verschriftet vorliegenden Suren letztlich anzuordnen waren80. Obwohl der in den Gottesdiensten der medinensischen Zeit ununterbrochen gepflegte liturgische Koranvortrag den Text in das Gedächtnis der Muslime eingepflanzt habe, woraufhin „ein Versuch, ganze Passagen zu fälschen, zu Lebzeiten Mohammeds nur schwer vorstellbar ist, und auch in den ersten Jahren nach seinem Tod … dies kaum möglich gewesen sein“ dürfte (a.a.O., 529), hatte „dennoch ’Umar ein dringendes Interesse daran, ein für allemal festzulegen, welche Texte Bestandteile der ‚Lesung‘ waren und wie man sie vorzutragen hatte“. ’Umar habe sich dann auf die unter Abu Bakr besonders von Zaid b. Tabit geleisteten Vorarbeiten stützen können (ebd.). „Der zweite Beweggrund für die Vereinigung der Suren der ‚Lesung‘ in einem einzigen Kodex war das Streben nach einer Abgrenzung von allen anderen Textgattungen“ (a.a.O., 533), d.h. von Prophetenerzählungen (Hadith). ’Utman, der Nachfolger ’Umars, war dann „der Vollender der kanonischen Fassung des Korans“ (a.a.O., 536).

Neuwirth vertritt in „Erste Qibla“ (1993) die Auffassung, „daß sämtliche Korantexte auf Muhammad zurückgehen und zum guten Teil auch durch ihn ihre Endredaktion erfahren haben, während große Teile des aus Medina datierenden Textmaterials ihre überlieferte Form in der Tat erst der von ’Utman eingeleiteten Initiative der Sammlung und Redaktion verdanken“81. Zur Kodifizierung unter ’Uthman vermerkt sie: „Die autoritative Kodifizierung des Konsonantentextes durch ’Utman ca. 53[sic.]/642 läßt sich zwar nicht als historisch sicher erweisen, eine frühe Fixierung des Corpus ‚Koran‘ … stellt jedoch … gegenüber anderen Modellen noch immer die plausibelste Hypothese dar“82. „Mag diese erste offizielle Kodifizierung auch aufgrund der vielfach mehrdeutigen Schrift noch provisorisch gewesen sein, so wurde sie doch durch eine verlässliche mündliche Tradition abgesichert, bis die Textgestalt durch eine Orthographiereform eindeutig fixiert werden konnte“83. 2010 will Neuwirth nicht ausschließen, dass der Koran „spätestens aber in der Zeit ’Abd al-Maliks um 690, seine verbindliche Textgestalt … erhalten hat“84. Im Blick auf den zeitlichen Abstand zwischen Mohammeds Tod und diesem Zeitpunkt meint sie einerseits, dass eine Frist von 60 Jahren „zu kurz ist, um hinreichend Raum für maßgebliche, d.h. gezielte, theologisch relevante Modifikationen des Textes … zu bieten“85; andererseits heißt es nur zwei Seiten später: „Gewiß, innerhalb von 20 oder sogar 60 Jahren könnten Verse manipuliert, hinzugefügt oder auch eliminiert worden sein … Hier liegt eine wohl nie mehr voll ausleuchtbare Grauzone“ (a.a.O., 252). Jüngst ist dann für Neuwirth unter Berufung auf Sadeghis Thesen (vgl. dazu oben bei Anm. 54) doch wieder „der ’uthmnische Text … bereits die statisch gewordene Endgestalt der Verkündigung“86.

Bobzin rechnet damit, dass schon zu Lebzeiten Mohammeds koranisches Textgut schriftlich festgehalten wurde; dass also auch „einige Suren des Korans ihre heutige Form im wesentlichen dem Propheten Mohammed verdanken, erscheint durchaus wahrscheinlich“87. Im Übrigen folgt er im Wesentlichen der traditionellen Auffassung von der endgültig unter Uthman abgeschlossenen Koransammlung (a.a.O., 110ff.).

Diese grobe Skizzierung des derzeit überwiegend favorisierten Modells der Korangenese mag hier genügen88.

Fazit: Die muslimischen Gelehrten gehen generell davon aus, dass, welche redigierenden Hände auch immer an der Konzipierung einzelner, zumal der besonders umfangreichen Suren wie auch der Endversion des Korans beteiligt waren, das gesamte koranische Textgut authentisches Wort Mohammeds ist.

Die Mehrheit der sog. „westlichen“ Koranwissenschaftler erkennt zwar in den alten muslimischen Traditionen von der Sammlung und Komposition der Korantexte auch einige Unklarheiten oder Ungereimtheiten, entscheidet sich aber – oft unter Bedenken – dafür, dass den muslimischen Berichten durchaus zuverlässige Anhaltspunkte für die tatsächlichen Konstituierungsprozesse des Korans zu entnehmen sind. Das koranische Textgut gilt wie den Muslimen auch hier als Mohammeds authentisches Wort89, und es ist möglicherweise teilweise noch von ihm selbst, aber in jedem Fall kurz nach seinem Tod von einem engsten Kreis seiner Vertrauten kompositionell und redaktionell in die Textfolge gebracht worden, wie sie heute noch vorliegt. Allerdings (nach Schwally, GdQ II, 1) „erschwert es die homiletische Anlage der meisten Suren außerordentlich, in das Geheimnis der Komposition einzudringen und ein Urteil darüber abzugeben, bis zu welchem Grade die Vereinigung der Einzeloffenbarungen verschiedener Herkunft in einer Sure dem Propheten selbst oder nur späteren Redaktoren zuzutrauen ist“. Als relativ gesichert gilt, dass man die kanonische Version des Korans unter dem Kalifen Uthman zur Verfügung hatte.

Die Entstehung des Korans

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