Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 134
b) Sprache
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In welcher Sprache die Veröffentlichung zu erfolgen hat, ist in § 3b WpAIV geregelt, der mit dem 2018 neu zu erwartenden Abs. 6 ausdrücklich auch für Veröffentlichungen nach Art. 19 Abs. 1 MAR gilt.