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1. Fristenberechnung
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Gemeint ist nach h.M. die (angekündigte) Veröffentlichung solcher Berichte.[129] Mit der Veröffentlichung endet die jeweilige Sperrfrist, d.h. der Tag der Veröffentlichung ist das Enddatum der 30-Tages-Frist.[130] Im Konzern ist die Sperrfrist für jedes verbundene Unternehmen nach den jeweils einschlägigen Vorschriften gesondert zu bestimmen, so dass es zu unterschiedlichen Sperrfristen im Konzern kommen kann.[131] Kein Handelsverbot besteht generell vor Ad-hoc-Mitteilungen.[132]