Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 145

I. Adressaten des Handelsverbots

Оглавление

80

Das Verbot richtet sich seinem Wortlaut nach ausschließlich an Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen. Um indirekte Geschäfte handelt es sich, wenn Dritte (z.B. Vermögensverwalter) in Stellvertretung oder im Auftrag der Führungsperson auf fremde Rechnung handeln.[123] Geschäfte für Dritte liegen vor, wenn die Person mit Führungsaufgaben im fremden Namen (z.B. als Stellvertreter) oder auf fremde Rechnung (z.B. als Kommissionär) handelt.[124]

81

Für Personen, die mit den Führungskräften eng verbunden sind, gilt das Verbot grundsätzlich nicht. Durch das Verbot auch indirekter Geschäfte werden Umgehungen aber ausgeschlossen. Die BaFin geht insbesondere davon aus, dass je nach den Umständen des Einzelfalls Transaktionen als „indirektes“ Geschäft oder „Geschäft für Dritte“ qualifiziert werden können und müssen, wenn das Geschäft über eine eng verbundene Person ausgeführt wird.[125] Neben in der Literatur gegen eine solch extensive Auslegung geäußerter dogmatischer Bedenken[126] wird es in der Praxis wohl schwierig werden, den Nachweis einer wirtschaftlichen Zurechenbarkeit des Geschäftes einer eng verbundenen Person zur Führungskraft zu führen.

82

Der Emittent selbst, bei dem die Führungsperson Führungsaufgaben wahrnimmt, ist nach zutreffender Auffassung nicht „Dritter“ im Sinne des Umgehungsverbotes.[127] Vielmehr dürfen Führungskräfte auch innerhalb der „Closed Period“ als Organ oder Vertreter des Emittenten Geschäfte vornehmen.[128]

Kapitalmarkt Compliance

Подняться наверх