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bb) Belegschaftsaktien, Arbeitnehmersparplan, Bezugsberechtigte
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Zum anderen darf der Emittent vom Handelsverbot befreien, vorausgesetzt dass diese Geschäfte durch die Merkmale des betreffenden Geschäfts für Handel bedingt sind, die im Rahmen von Belegschaftsaktien oder einem Arbeitnehmersparplan, von Pflichtaktien oder von Bezugsberechtigungen auf Aktien oder Geschäfte tätig werden, wenn sich die nutzbringende Beteiligung an dem einschlägigen Wertpapier nicht ändert. Auch wenn dem Wortlaut nach eine Begrenzung auf Arbeitnehmer naheliegt, ergibt sich aus der systematischen Stellung, dass die Befreiungsmöglichkeit auch für Organmitglieder besteht.[141] Möglich ist sowohl die Befreiung für den Kauf als auch für den Verkauf.[142] Die Befreiungsregelungen sind gem. Erwägungsgrund Nr. 22 DelVO (EU) Nr. 2016/522 eng auszulegen.[143] Als Erlaubnis genügt nicht, wenn der Emittent das entsprechende Programm, bei dem es zu einer Zuteilung, Ausübung, Erwerb, etc. innerhalt des Handelsverbotszeitraums kommen kann, so bereits zuvor beschlossen hat.[144]