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4. Form und Sprache

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Die Mitteilungen sind gem. § 18 S. 1 WpAIV schriftlich per Post (BaFin, Referat WA12, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main) oder per Telefax (0228/4108-3119) an den Emittenten und die BaFin zu übersenden.[256] Die Mitteilung muss unterschrieben sein; eine elektronische Signatur oder eine gescannte Unterschrift reichen nicht aus. Nach Eröffnung eines elektronischen Verfahrens für die Abgabe von Mitteilungen wird gem. § 18 S. 2 WpAIV eine Mitteilung auf diesem elektronischen Weg möglich sein.[257]

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Gem. § 18 S. 1 WpAIV hat der Meldepflichtige die Wahl zwischen der deutschen und der englischen Sprache.

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