Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 167

3. Die einzelnen Einkünfte

Оглавление

162

Mit der überwiegend hM und der Auffassung der FinVerw unterliegen der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht gem Abs 1 S 1 neben den inländischen Einkünften iSd § 49 Abs 1 EStG zusätzlich alle Einkünfte, soweit sie bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nichtausl Einkünfte iSd §§ 34c, 34d EStG sind. Auch Einkünfte, die beiden Einkunftskategorien zuzuordnen sind, da sie sowohl inländisch als auch ausl sind, fallen unter die Vorschrift. Der BFH hat dies mit Urt v 19.12.2007 höchstrichterlich bestätigt und der gegenteiligen Mindermeinung eine Absage erteilt.[183]

163

Einen ausführlichen Katalog der unter die Vorschrift fallenden Einkünfte enthält das Anwendungsschreiben der FinVerw[184] (unter 2.5.0.2). Insofern kann an dieser Stelle darauf verwiesen werden. Nachfolgend werden lediglich ausgewählte Fallgruppen erläutert, die für die Praxis besonders relevant sein dürften.

Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen

Подняться наверх