Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 264
VI. Aufbau der Vorschrift und Anwendungszeitraum
Оглавление31
§ 6 Abs 1 enthält den Haupttatbestand (S 1) und weitere Ersatztatbestände (S 2), die zu einer fiktiven Veräußerungsgewinnbesteuerung führen. § 6 Abs 2 regelt die Beurteilung des Zeitraums der unbeschränkten StPfl in Fällen der Rechtsnachfolge. § 6 Abs 3 ermöglicht einen Entfall des Steueranspruchs gem Abs 1 und § 6 Abs 4 eine allg Stundungsmöglichkeit. § 6 Abs 5 sieht Sonderregelungen für EU-/EWR-Staatsangehörige (Stundungsregelungen) vor. § 6 Abs 6 erfasst den Fall, dass der Wert der Beteiligung zum Zeitpunkt der Veräußerung niedriger ist, als dies beim Wegzug der Fall war. § 6 Abs 7 enthält verfahrensrechtliche Regelungen zur Gewährleistung der Durchführung der Besteuerung in Fällen des § 6 Abs 5.
32
Die in § 6 Abs 1 geregelten Tatbestände und Erweiterungen gg § 6 aF sind erstmals für den VZ 2007 anzuwenden (§ 21 Abs 13 S 1). Hingegen sind die in § 6 Abs 2–7 enthaltenen Regelungen in allen Fällen anzuwenden, in denen die ESt in Bezug auf den beim Wegzug erfassten Wertzuwachs noch nicht endgültig festgesetzt ist (vgl § 21 Abs 13 S 2). § 6 Abs 5 S 3 ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die geschuldete Steuer noch nicht entrichtet ist (vgl § 21 Abs 23). Gegen diese rückwirkende Anwendung der Vorschriften bestehen – entgegen der Ansicht des BFH[96] – erhebliche Bedenken.[97]