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I. Ermittlung des fiktiven Veräußerungsgewinns (Abs 1 S 4)

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§ 6 Abs 1 enthält als Rechtsfolge die Fiktion eines steuerpflichtigen Gewinns (Ersatzgewinnrealisierung), wie er bei einer Veräußerung gem § 17 EStG entstanden wäre, ohne dass tatsächlich eine Veräußerung der Anteile erfolgt. Rechtskonstitutiv soll die Rechtsfolge des § 6 AStG – die von der tatsächlichen Veräußerung zeitlich losgelöste Vermögenszuwachsbesteuerung nach Maßgabe des § 17 EStG – als letzter Akt der unbeschränkten StPfl ausgestaltet sein.[222] Dies gilt freilich nur, soweit der StPfl seine unbeschränkte StPfl auch tatsächlich aufgibt, was zwingend nur bei § 6 Abs 1 S 1 der Fall ist.

Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen

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