Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 293
b) Rechtsfolge: Wegfall des Steueranspruchs gem § 6 Abs 1
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Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist der rückwirkende Entfall des Steueranspruchs von Amts wegen zu berücksichtigen, eines Antrags bedarf es nicht. Der Entfall des Steueranspruchs gem § 6 Abs 1 ist verfahrensrechtlich in Abhängigkeit der ursprünglichen Festsetzung des Vermögenszuwachssteuerbescheids vorzunehmen. Ein endgültiger Bescheid ist gem § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, ein vorläufiger Bescheid nach § 165 Abs 2 AO zu ändern. In der ersten Alternative handelt es sich bei § 6 Abs 3 um ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 S 1 Nr 2 AO. Für Zwecke der Verzinsung des „entfallenen Steueranspruchs“ ist § 233a Abs 2a AO zu beachten.