Читать книгу Gespräche mit dem Henker. Ein Buch nach Tatsachen über den SS-General Jürgen Stroop, den Henker des Warschauer Ghettos - Kazimierz Moczarski - Страница 16

XIII.

Оглавление

In jenem Frühling 1956, als Moczarski nach fast elf Jahren das Gefängnis verließ und über Osteuropa der milde Hauch des nachstalinistischen »Tauwetters« wehte, hatte der Rechenschaftsbericht Chruschtschows eine Lawine von Ereignissen in Bewegung gesetzt. Polen reckte vorsichtig seine schmerzenden Glieder, die Menschen lösten sich allmählich aus den Fesseln der Angst, die Presse schrieb vom Unrechtsregime der vergangenen Jahre. Sogar zu jener Zeit war es kein leichtes Unterfangen, als die Warschauer Rechtsanwälte Władysław Winawer und Frau Aniela Steinsberg, zwei mutige und hochanständige Menschen, den Kampf um die Rehabilitierung Kazimierz Moczarskis aufnahmen.

Aber die öffentliche Meinung erhob, zaghaft zuerst, dann immer lauter, ihre Stimme im Namen der jahrelang unterdrückten Gerechtigkeit. Tausende von Verschleppten kehrten aus den Lagern im Norden der Sowjetunion zurück, wurden aus den polnischen Gefängnissen freigelassen. Der berühmte »Oktober 1956« rückte näher, der die bisherige politische Führung stürzen und Władysław Gomułka an die Spitze der Macht bringen sollte. Aber auch dieser Mann erwies sich mit der Zeit als Enttäuschung, als eine neuerliche Fälschung im Namen des Totalitarismus.

Als im Dezember 1956 vor dem Wojewodschaftsgericht in Warschau der Rehabilitierungsprozess von Kazimierz Moczarski stattfand, war es die einzige öffentliche Gerichtsverhandlung, die in Polen gegen den Stalinismus geführt wurde. Wenn ich nicht irre, war es der einzige Prozess überhaupt, in dem der Stalinismus angeklagt worden ist.

Moczarski trat vor seine Richter als freier Mann, als ein Bürger, der seine vollständige Rehabilitierung fordert. Denn er war unter der fiktiven Anklage des Landesverrats und der Zusammenarbeit mit den Nazis verurteilt worden. Jetzt verlangte er einfach Gerechtigkeit.

Sie wurde ihm zumindest im moralischen Sinne zuteil: Seine langen Gefängnisjahre und die Torturen konnte niemand mehr wiedergutmachen ...

In der Begründung des Urteils vom 11. Dezember 1956 erklärte das Wojewodschaftsgericht der Volksrepublik Polen unter anderem:

»Das Wojewodschaftsgerichts erachtet es als seine Pflicht zu erklären, dass das nach neuerlicher Beweisaufnahme durchgefiihrte Berufungsverfahren im vorliegenden Fall nicht nur die Grundlosigkeit, Künstlichkeit und tendenziöse Ausrichtung der Anklage erwiesen hat, was bereits der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft der Volksrepublik Polen zum Ausdruck brachte, als er die Anklage fallen ließ; das Verfahren bewies außerdem, dass die Ehre und der Name der polnischen Untergrundarmee, die sich in ihrer überwältigenden Mehrheit auf keine Zusammenarbeit mit dem Feind eingelassen hatte und die Kazimierz Moczarski sowohl während seiner Tätigkeit in der Widerstandsbewegung als auch während der langjährigen Haftzeit mit achtunggebietender Hartnäckigkeit und Tapferkeit verteidigt hatte, während dieser Verhandlung voll wiederhergestellt worden sind.«

Gespräche mit dem Henker. Ein Buch nach Tatsachen über den SS-General Jürgen Stroop, den Henker des Warschauer Ghettos

Подняться наверх