Читать книгу Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer - Страница 115
(a) Oberarzt – Stationsarzt
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Beispiel:
Gegen 16.30 Uhr war nach Ende des Tagdienstes der Patient stationär im Krankenhaus aufgenommen worden, um eine unbekannte Blutungsquelle zu finden und zu beseitigen. Der rufbereite Oberarzt hatte den Dienst habenden Arzt angewiesen, „einen Beobachtungsbogen zur Kreislaufüberwachung anzulegen, Puls und Blutdruck halbstündlich zu kontrollieren, einen venösen Zugang zu legen, Blutkonserven zu bestellen und bestimmte gerinnungsfördernde Mittel zu verabreichen“ sowie alle Veränderungen im Befinden des Patienten sofort mitzuteilen. Dennoch unterließ es der Assistenzarzt, den Oberarzt von der Verschlechterung des Gesundheitszustands des Patienten im Laufe der Nacht zu verständigen, so dass dieser in den frühen Morgenstunden starb.
Da Anhaltspunkte für eine etwaige Unfähigkeit oder Unzuverlässigkeit des zum Nachtdienst eingeteilten Assistenzarztes fehlten, durfte der Oberarzt sich auf seine Nachricht, dem Patienten gehe es gut, verlassen und darauf vertrauen, dass er weisungsgemäß jede Verschlechterung der Blut- und Kreislaufwerte mitteilen werde. Der Oberarzt wurde daher mit Recht freigesprochen[240].