Читать книгу Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer - Страница 118
(d) Leitender Arzt – Assistenzarzt
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Auf der anderen Seite wird von den Gerichten ein Auswahl- bzw. Überwachungsverschulden des Leitenden Arztes und damit dessen Sorgfaltswidrigkeit bejaht, wenn er einen überbeanspruchten Krankenhausarzt zum nächtlichen Bereitschaftsdienst einteilt bzw. dagegen nicht einschreitet und diesem dann ein Behandlungsfehler mit tödlicher Folge unterläuft.
Beispiel:
„Nach 19-stündiger ununterbrochener Arbeitsleistung sind selbst bei einem überdurchschnittlich leistungsfähigen Menschen erhebliche Ermüdungserscheinungen zu erwarten, die sich sowohl in einem Nachlassen der Konzentration und der Verfügbarkeit des an sich vorhandenen fachlichen und sonstigen Könnens als auch in unterschwelligen Abwehrreaktionen äußern können […] Aus diesen Gründen ist der Senat der Auffassung, dass – sofern nicht ein Notfall vorliegt – die Einteilung eines am selben Tag bereits tagsüber voll tätigen Krankenhausarztes zum nächtlichen Bereitschaftsdienst seitens des für diese Einteilung Verantwortlichen eine Sorgfaltspflichtverletzung gegenüber den betroffenen Patienten darstellt, die im Falle eines übermüdungsbedingten Versagens des Bereitschaftsarztes und einer sich daraus bei einem Patienten ergebenden Todes- oder Verletzungsfolge durchaus die Annahme rechtfertigt, der für die Einteilung Verantwortliche habe sich hinsichtlich des entsprechenden Fahrlässigkeitsdelikts schuldig gemacht.“[245]