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(g) Leitender Arzt/Oberarzt – Facharzt

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Einem Facharzt, dessen adäquate medizinische Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit der Leitende Arzt oder Oberarzt kennt, darf er alle zum Fachgebiet gehörenden Aufgaben zur selbstständigen Erledigung anvertrauen, ohne diese im Einzelnen kontrollieren zu müssen. Der für die Auswahl (Einstellung) und den Einsatz eines Facharztes verantwortliche Chefarzt darf sich allerdings nicht nur auf das Facharztzeugnis verlassen, sondern muss sich im Einzelnen von den individuellen Fähigkeiten und konkreten Erfahrungen seines Mitarbeiters vor dessen erstem Tätigwerden überzeugen.[264]

Arztstrafrecht in der Praxis

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