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4.1 Juristische Winkelzüge

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Die §§ 987 ff. sind deshalb so schwer zu handhaben, weil die Rechtsprechung das gesetzliche System des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses mehrfach durchbricht. Auf der einen Seite wendet sie die §§ 987 ff. gelegentlich auch auf den berechtigten Besitzer an, wenn sie dafür einen besonderen Bedarf sieht. Auf der anderen Seite unterstellt sie den unberechtigten Besitzer bisweilen doch dem Bereicherungs- und Deliktsrecht.

Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen

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